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BONNER THEMEN: Februar 2004 LEHRSTELLENABGABE: ORDNUNGSPOLITISCHER FEHLTRITT von Dr. Herbert Rudolf, Hauptgeschäftsführer des BHKS 232. Folge |
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Wann immer der Unterschiedsbetrag zwischen angebotenen und nachgefragten Lehrstellen ins Minus rutscht, wird in der Öffentlichkeit der Ruf nach Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe laut. Bei einer Situation wie der jetzigen (s. Grafik), noch dazu bei einer rot-grünen Regierungskoalition, muss mit dem Schlimmsten gerechnet werden. Das Schlimmste wäre eine baldige gesetzliche Regelung unter Umgehung der Zustimmung des Bundesrats, die nahezu ausschließlich dazu dient, die bei der Agenda 2010 zu kurz gekommenen Parteiflügel ohne jegliche ordnungspolitische Vernunft zu besänftigen.
Zwar liegen die Einzelheiten der geplanten Ausbildungsplatzabgabe noch im Nebel der Debatten in den Hinterzimmern diverser Arbeitskreise. Die Eckwerte hat die SPD-Bundestagsfraktion in einem Grundsatzpapier jedoch bereits verabschiedet. Geschaffen werden soll ein zentraler Fonds auf Bundesebene, der die Aufgabe hat, vorrangig betriebliche Ausbildungsplätze zu erzeugen. Gespeist werden soll der Fonds durch eine gesetzliche Umlage, die von solchen Unternehmen aufzubringen ist, die gar nicht oder nur unzureichend ausbilden. Die Erhebung der Umlage wird an ein gesetzlich festgelegtes - noch unbekanntes - Auslösekriterium gekoppelt. Wenn das Auslösekriterium eintritt, stellt die Bundesregierung entsprechend dem zusätzlichen Ausbildungsplatzbedarf die erforderliche Gesamtumlagesumme fest. Maßstab hierfür ist die Anzahl der fehlenden Ausbildungsplätze. Auf betrieblicher Ebene wird die Höhe der fälligen Umlage nach der Ausbildungsleistung des Unternehmens im Vergleich zur Zahl der Beschäftigten ermittelt. Betriebe, die eine in den Augen des Staates "ausreichende" (was auch immer darunter zu verstehen ist) Ausbildungsquote (Verhältnis von Auszubildenden zu Beschäftigten) aufweisen, werden von der Umlage ausgenommen. Ebenso sind Ausnahmeregelungen für kleine und neu gegründete Betriebe vorgesehen. Betriebe, deren Ausbildungsquote über der kritischen Relation liegt, erhalten einen Zuschuss aus dem Fonds. Es zeichnet sich demnach ein munteres Nehmen und Geben ab, das von einem "Beirat" unter Mitwirkung der Sozialpartner gesteuert werden soll. Aufbau eines Bürokratie-Monsters erforderlich Schon die oberflächliche Lektüre des so genannten "Eckwertepapiers" der SPD-Bundestagsfraktion wirft Fragen über Fragen auf. Wie wird das Auslösekriterium festgelegt? Wer legt es fest? Wer treibt die Umlage ein? Gibt es Differenzierungen, absolut oder relativ, nach Branche, Größe der Betriebe, Region? Was geschieht mit Unternehmen, die keine oder keine geeigneten Bewerber finden? Was, wenn es überhaupt keine Ausbildungsberufe gibt? Was soll mit Unternehmen geschehen, die in wirtschaftlichen Turbulenzen stecken und jeden Euro fürs Überleben brauchen? In einigen Branchen werden zurzeit mehr Berufsausbildungsstellen angeboten als es Bewerber gibt. So stehen einem Bewerber im Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik statistisch gesehen 1,3 Ausbildungsstellen gegenüber. Auf einen noch nicht vermittelten Bewerber kommen in diesem Ausbildungsbereich sogar 1,5 unbesetzte Stellen. Welche Berechtigung hätte demnach eine Ausbildungsplatzabgabe in Branchen, wie der HKS-Branche? Es ist offensichtlich und unvermeidlich, dass zur Lösung dieser und anderer Fragen der Aufbau eines Bürokratie-Monsters erforderlich ist, dessen Kosten vom Institut der Deutschen Wirtschaft auf ca. 690 Millionen Euro veranschlagt werden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von fachlichen Überlegungen, die den Sinn der Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe mindestens stark in Frage stellen. Dem soll jedoch hier nicht nachgegangen werden. Anreiz oder Zwang Vielmehr geht es, abseits von allen Argumenten, die für oder gegen eine Ausbildungsplatzabgabe sprechen, bei dieser Bundesregierung in Wirklichkeit zum erneuten Male darum, wie das geplante Gesetzesvorhaben ordnungspolitisch zu bewerten ist. Das wirtschaftspolitische Ziel des Trägers der Wirtschaftspolitik ist klar: die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in den Unternehmen soll erhöht werden. Dieses Ziel kann auf zwei grundsätzlich unterschiedlichen Wegen erreicht werden: entweder der Gesetzgeber schafft Anreize dafür, dass es ökonomisch vernünftig ist, mehr Lehrstellen anzubieten, oder er erzwingt das Ziel mittels nicht-marktkonformer Maßnahmen. Der gelernte Marktwirtschaftler muss den ersten Weg nehmen, wohl wissend, dass der zu schaffende Anreiz gegen jede ökonomische Vernunft im Einzelfall auch einmal nicht in Anspruch genommen werden kann. Wer sich kontinuierlich der ökonomischen Vernunft versagt, scheidet aus dem Wirtschaftsprozess aus; wer alle Möglichkeiten, ökonomisch Vernünftiges zu tun, ausschöpft, hat gute Chancen, an Bord zu bleiben - dies ist das Credo einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Die Freiheit, das eine oder andere, auch das ökonomisch Unvernünftige zu tun, ist der Kern einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. In dem Augenblick, in dem dem handelnden Wirtschaftssubjekt diese Wahlfreiheit genommen wird, verlässt das Gemeinwesen in diesem einen Fall den Weg einer marktwirtschaftlichen Gesinnung. Je häufiger und qualitativ gravierender solche Einzelfälle auftreten, um so mehr begibt sich das Gemeinwesen in eine andere ordnungspolitische Welt. Kombination zweier Übel Die Einführung einer Lehrstellenabgabe für Unternehmen mit einer definierten betrieblichen Konstellation schränkt deren unternehmerische Wahlfreiheit ein. Auch wenn, zugegebenermaßen, die Einführung einer Umlage zur Erzwingung des wirtschaftspolitischen Ziels, verglichen mit rechtlichen oder gar polizeilichen Sanktionen, zu den ordnungspolitisch eher weniger gravierenden Fehltritten zählt: ein Fehltritt ist es allemal. Auch durch ihn scheint das sozialistische Gesicht hindurch, das seine Unfähigkeit zu Dutzenden von Malen in der ökonomischen Historie bewiesen hat. Es ist geradezu ein Fluch gerade der weniger gravierenden ordnungspolitischen Verfehlungen, dass sie eine Kombination zweier Übel auslösen. Zum einen wird die Belastung des Gemeinwesens erhöht, denn die Kosten der Bürokratie zur Überwachung der Zwangsmaßnahme fallen in jedem Falle an. Zum anderen wird das intendierte wirtschaftspolitische Ziel doch nicht erreicht, weil die Möglichkeit des Freikaufs aus der Verpflichtung zur Schaffung neuer Lehrstellen eine neue, zusätzliche Option der ökonomischen Rationalität ist, die im übrigen auch von denen notwendigerweise ins Kalkül gezogen werden muss, die bisher Lehrstellen angeboten haben. Das gesamtwirtschaftliche Resultat ist daher absehbar: nichts wird geschehen, außer dass die Waren und Dienstleistungen des Gemeinwesens teuerer als bisher produziert werden. Nur wenn es gelänge, wirtschaftliches Wachstum zu generieren, könnten die schädlichen Auswirkungen der Maßnahme zwar nicht beseitigt, aber immerhin doch überdeckt werden, wie Sonnenstrahlen im Frühling auch eine ansonsten trübe Landschaft in ein anderes Licht tauchen. |