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BONNER THEMEN: Januar / Februar / März 2007 UND JETZT AUCH NOCH WEISSE ZERTIFIKATE? von Dr. Herbert Rudolf, Hauptgeschäftsführer des BHKS 260. Folge |
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Die jüngsten Studien zum weltweiten Klimawandel haben dem Thema "Energieeinsparung" eine epochale Dimension verliehen. Die Europäische Kommission - beziehungsweise ihre zuständige General-Direktion für Energie und Verkehr (siehe Kasten) - produziert, der Bedeutung des Problems entsprechend, unablässig Papier und Ideen. Nur Fachleute für Energieeinspar-Recht können sich noch auf der Höhe der diversen Richtlinien, Grün- und Weißbücher, Aktionspläne, Stellungnahmen und sonstigen Dokumente aus Brüssel halten. Derzeit wird in mehreren Mitgliedsländern der Europäischen Union mit großer Leidenschaft über die von der Europäischen Kommission erwogene Einführung eines Systems der so genannten "weißen Zertifikate" debattiert - nicht jedoch in Deutschland. Hierzulande ist noch weithin unbekannt, welcher Mechanismus gemeint ist. Im Sommer 2005 hat die Europäische Kommission ihr "Grünbuch über Energieeffienz" mit dem Untertitel "Weniger kann mehr sein" veröffentlicht. Der dringend notwendige Handlungsbedarf für Maßnahmen der Energieeffizienz wird darin sehr anschaulich begründet: in den 25 Mitgliedsländern der Europäischen Union würden ca. 1,7 Milliarden Tonnen Rohöleinheiten Energie pro Jahr verbraucht. Dies koste einen Betrag in der Größenordnung von 500 Milliarden Euro oder mehr als 1000 Euro pro Person und Jahr. Praktisch die Hälfte davon gehe schon jetzt zu Lasten der EU-Handelsbilanz. Neben den zu beachtenden Kosten verursache der Energieverbrauch knapp vier Fünftel (78 %) des gesamten Treibhausgas-Ausstoßes in der EU. Er ist damit der hauptsächliche Verursacher des Klimawandels. Eine kostenwirksame Energieeinsparung bedeute daher zum einen eine Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit im Weltmaßstab und zum anderen einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Emissions-Situation. Wie funktioniert ein System "weißer Zertifikate"? Als eine der theoretisch denkbaren Möglichkeiten, um Maßnahmen der Energieeinsparung europaweit auf den Weg zu bringen, erwägen die Autoren des Kommissionspapiers, "weiße Zertifikate als Marktinstrument" einzuführen. Man hat darunter ein Quotenmodell mit der Eigenschaft zu verstehen, dass Energielieferanten und/oder Netzbetreiber verpflichtet werden sollen, Energiesparmaßnahmen zugunsten ihrer Endkunden vorzunehmen. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass Energieeinspar-Projekte generiert werden, die über die üblichen technischen Standards hinausgehen. Von einer dazu ermächtigten Stelle wird dem Energieeinsparer ein Zettel ausgehändigt, auf dem mindestens der eingesparte Energie-Betrag sowie die Dauer der Wirksamkeit der Energieeinsparung verzeichnet sind. Mit diesem so genannten "weißen Zertifikat" kann der Energielieferant bzw. der Netzbetreiber die Erfüllung seiner Energieeinspar-Verpflichtung nachweisen. Kann er seine Verpflichtung nicht oder nur teilweise nachweisen, wird erwogen, ihn dafür pekuniär zu bestrafen. Möglich, aber nicht zwingend notwendig, ist es - wie bei anderen Zertifikaten auch -, einen europaweiten Handel zu organisieren. Dies könnte dadurch geschehen, dass ein Verpflichteter anstelle der Vornahme einer Energieeinsparmaßnahme ein Zertifikat über eine bereits realisierte Energieeinsparmaßnahme käuflich erwirbt, was wirtschaftlich nur dann sinnvoll wäre, wenn der Erwerb des Zertifikats billiger wäre als die Vornahme der Energieeinsparmaßnahme selbst. Verpflichtete, denen es gelänge, Energieeinsparmaßnahmen besonders kosteneffizient vorzunehmen, könnten auf diese Weise in den Besitz weißer Zertifikate gelangen, deren Umfang ihre Einspar-Verpflichtung übersteigt. Dies wiederum wäre nur dann sinnvoll, wenn der für ein Zertifikat erzielbare Preis höher als der Aufwand wäre, der für die Realisierung der Energieeinsparmaßnahme angefallen ist. Die Fragen, die zu klären sind Der geschilderte Mechanismus ist, wenn er als eine europäische Regelung angelegt ist, nicht einfach zu etablieren. Eine Vielzahl wichtiger Fragen müssten vorab geklärt werden, mindestens 1. die Benennung einer unabhängigen Institution für das Ausstellen der Zertifikate, 2. die Definition der Zertifikationseigenschaften: z.B. Gültigkeitsdauer, Bewertung des eingesparten Energiegegenwerts, 3. die Definition von Spielregeln für den Handel mit den Zertifikaten, 4. die Einrichtung von Systemen zur Registrierung, Kontrolle und Verifizierung, 5. die Definition von Erfüllungsbedingungen und die Bemessung der Strafzahlungen, 6. die Einrichtung einer Stelle für die Zertifikatentwertung. Es ist offenkundig, dass es einer nicht geringen Zeitspanne bedürfte, um auf alle soeben beispielhaft formulierten - und andere - Fragen Antworten zu finden, die auf einem fachlichen Konsens in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union beruhen. Und dennoch gibt es bereits einige europäische Länder, die in der Errichtung eines Systems weißer Zertifikate relativ weit vorangekommen sind. So wurde 2005 in Italien ein System etabliert, in dem für den Zeitraum von 2005 bis 2009 eine Energieeinsparung von insgesamt 230 Petra-Joule auf der Grundlage weißer Zertifikate angestrebt wird. Mindestens die Hälfte der Einsparungen muss dabei durch Einsparungen von Strom und Gas erzielt werden. In Groß-Britannien wurde ebenfalls ein vergleichbares System bereits eingeführt, bei dem der Handel der Zertifikate allerdings auf die verpflichteten Parteien und durch bilaterale Verträge beschränkt ist. Dänemark und die Niederlande beabsichtigen, in absehbarer Zukunft nachzuziehen. Im belgischen Staatsteil Flandern ist eine Energieeinspar-Verpflichtung für Unternehmen des Netzbetriebs ohne Handelbarkeit der Zertifikate bereits eingeführt. Weniger ist mehr, auch in Europa Bei aller grundsätzlichen Zustimmung zu den Bemühungen der Europäischen Kommission, Potenziale der Energieeinsparung zu benennen und ihre Ausschöpfung mit kreativen Maßnahmen zu fördern, stimmt es doch mehr als bedenklich, dass eine kaum noch übersehbare Anzahl von Einzelaktionen parallel und mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen vorangetrieben wird. Der dabei offenbar zugrunde liegenden Überlegung, dass das Angebot an Maßnahmen angesichts der Eigenwilligkeit der Mitgliedsländer der Europäischen Union so groß wie möglich sein sollte, damit überhaupt etwas heraus kommt, muss die Gefahr gegenüber gestellt werden, dass bei so vielen Möglichkeiten keine einzige im Sinne des Vorhabens richtig ausgeschöpft wird. Ein gutes Beispiel ist der Eiertanz, den die deutsche Bundesregierung nun schon seit einiger Zeit im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Gebäude-Energieeffizienz-Richtlinie ganz ungeniert vorführt. Es wäre der Europäischen Kommission anzuraten, sich auf eine geringere Anzahl von Einzelmaßnahmen zu beschränken, deren nationale Umsetzung dann allerdings mit einer gewissen Beharrlichkeit und Nachdrücklichkeit verfolgt und begleitet wird. Maßnahmen, die auf europäischer Ebene erfolgreich sein wollen, müssen - das zeigt die Erfahrung - einfach strukturiert, transparent, griffig sein. Andernfalls drohen sie zerredet und zu Tode gepflegt zu werden. Komplexe Systeme, wie ein System "weißer Zertifikate", sollten, bevor sie in kommissions-amtlichen Dokumente ihren Niederschlag finden, sehr gründlich auf ihre Machbarkeit, ihre Wirksamkeit und ihre Kosten untersucht werden. Insofern kann man sich dem Motto des Grünbuchs "Weniger kann mehr sein" nur mit voller Überzeugung anschließen. Allerdings sollte die Überschrift dann auch mit dem Inhalt übereinstimmen. Die Verantwortlichkeiten Seit November 2004 ist der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jacques Barrot, für die Verkehrspolitik zuständig, EU-Kommissar Andris Piebalgs zeichnet für die Energiepolitik verantwortlich. Die Generaldirektion selbst wird seit wenigen Monaten von dem Deutschen Alfred Matthias Ruete geleitet. Sie zählt mehr als 1000 Mitarbeiter in elf Direktionen in Brüssel und Luxemburg. Für die gebäudetechnischen Gewerke von besonderer Bedeutung sind die Direktionen für "Konventionelle Energieträger" (Direktion C, Leiter: Heinz Hilbrecht) sowie für "Neue und erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Innovation" (Direktion D, Leiter: Alfonso Gonzalez Finat). Das innerhalb der Direktion D maßgebende Referat für Energieeffizienz (D.3) wird von Andre Brisaer geleitet. |