BONNER THEMEN




BONNER THEMEN: Mai 2004

NEUE KOMMISSIONS-RICHTLINIE FORDERT ENERGIEDIENSTLEISTUNGEN IM GEBÄUDESEKTOR

von Dr. Herbert Rudolf, Hauptgeschäftsführer des BHKS

235. Folge

Mit großem Aplomb war sie angekündigt, von vielen, denen angeblich der Blick hinter die Kulissen vorab vergönnt war, als "großes Konjunkturprogramm für die Gebäudetechnik" eingestuft worden. Jetzt hat der "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen", kurz: die Energiedienstleistungs-Richtlinie, genauer: der Vorschlag dazu, das Licht der Öffentlichkeit erblickt. Tatsächlich wird im Text, und noch mehr in den begleitenden Begründungen, gedanklich Großes in Angriff genommen. Was am Ende davon in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ankommt, ist eine andere Frage, die der Richtlinien-Vorschlag nicht einmal andeutungsweise zu beantworten vermag.

Was mit der Vorlage beabsichtigt ist, wird durch eine Reihe unterschiedlicher Formulierungen des gleichen Ziels klar: einen gemeinsamen, harmonisierten, europäischen Markt für Energiedienstleistungen zu schaffen, der am Ende zu einer Erhöhung der Effizienz der Endenergienutzung führen soll. Etwas abweichend von dem, was man terminologisch gemeinhin unter Endenergie zu subsumieren gewohnt ist, ergreift die Richtlinie "die Verteilung und den Einzelhandelsverkauf von Energie an Endkunden". Endkunde ist dabei ein "Endverbrauchskunde" in den Bereichen Haushalt, Landwirtschaft, Gewerbe, Staat, Industrie und Verkehr. Ihm, dem Endkunden, sollen Energiedienstleistungen in einer neuen Form verabreicht werden, die sich aus der Kombination von Energie und energienutzender Technologie sowie in bestimmten Fällen der zur Erbringung der Dienstleistungen nötigen Betriebs- und Instandhaltungsaktivitäten ergibt. Die angestrebte Verbesserung der Endenergieeffizienz soll schließlich dazu beitragen, die im Protokoll von Kyoto von der Europäischen Kommission zugesagte Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen um 8 % im Zeitraum 2008-2012 zu erreichen. Gleichzeitig soll die Versorgungssicherheit der Europäischen Union mit Energie verbessert werden. Denn derzeit kommt rund die Hälfte der gesamten Energielieferungen für die Europäische Union von außen. Wenn nichts geschieht, wird der Fremdanteil bis 2030 auf 70 % steigen.

1 Prozent globales Energieminderungsziel

Wer angesichts der unzweifelhaften Bedeutung der gesellschaftspolitischen Ziele der Richtlinie nun erwartet hätte, dass es im Text ans Eingemachte gehen würde, sieht sich enttäuscht. Als wichtigsten Inhalt der Energiedienstleistungs-Richtlinie wollten ihre Autoren ganz offensichtlich ein globales Energieminderungsziel von jährlich 1 Prozent vermitteln, das für den staatlichen Sektor - Vorbildfunktion! - auf jährlich 1,5 Prozent erhöht wird. Bedenkenswert ist die Begründung für die gewählte quantitative Einsparungsvorgabe. Unstrittig ist, dass die bestehenden Unvollkommenheiten des Energiemarktes ein beachtliches Potenzial für Energieeinsparungen beinhalten. Über alle Sektoren hinweg ist davon auszugehen, dass der Gesamtverbrauch an Endenergie in der Europäischen Union um rund 20 Prozent höher ist als er sein müsste oder würde, wenn es die besagten Unvollkommenheiten nicht gäbe. Drei Viertel dieses Potenzials, also 15 %, könnten nach der SAVE-Studie des Wuppertaler Instituts für Klima, Umwelt und Energie in einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren problemlos realisiert werden. Damit müssten 1 % des Endenergieverbrauchs pro Jahr ohne gravierende Beeinträchtigungen von Wirtschaft und Gesellschaft einsparbar sein, ist die conclusio der Europäischen Kommission. Dies wiederum würde rechnerisch bereits etwa die Hälfte der CO(2)-Emissionsminderungen gemäß dem Protokoll von Kyoto erbringen.

Gebäudetechnik im Fokus der Richtlinie

Ganz offensichtlich steht der Gesamtbereich der Gebäudetechnik im Fokus der Autoren der Energiedienstleistungs-Richtlinie. Zum einen wird unter einem "Energiedienstleister" ganz ausdrücklich ein Unternehmen verstanden, das "Energiedienstleistungen, Energieeffizienzprogramme und andere Energieeffizienzmaßnahmen in der Einrichtung eines Verbrauchers durchführt und dabei in einem gewissen Umfang technische und gegebenenfalls auch finanzielle Risiken trägt". Zum anderen wird in der "Begründung" zum Richtlinien-Entwurf der Gebäudesektor als der "größte noch brachliegende Markt" für Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen bezeichnet. Unmittelbar betroffen werden gebäudetechnische Unternehmen durch mindestens drei Maßnahmenkomplexe:

1. Die Mitgliedsstaaten haben sicher zu stellen (Artikel 12), dass hochwertige Systeme für Energieaudits verfügbar sind. Ein "Energieaudit" ist dabei definiert als ein systematisches Verfahren zur Ermittlung von Daten über das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes. Dabei sind kostenwirksame Einsparmöglichkeiten zu ermitteln; die Ergebnisse sind dem Nutzer in einer geeigneten Weise zur Verfügung zu stellen.

2. Marktbeteiligte, die Energiedienstleistungen erbringen, also auch gebäudetechnische Unternehmen, müssen sich künftig einem Qualifikationsverfahren unterwerfen. Erreicht werden soll damit "die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der technischen Kompetenz des Personals und der Zuverlässigkeit der angebotenen Energiedienstleistung". Es fällt auf, dass der Richtlinientext im weiteren Verlauf dieser Vorschrift von jeweils "nationalen" Systemen für die Qualifikation der Unternehmen spricht. Die Harmonisierung der jeweils nationalen Systeme steht jedenfalls nicht im Vordergrund.

3. Die Mitgliedsstaaten werden Instrumente zur Finanzierung von Energieeinsparungen entwickeln müssen. Gedacht ist dabei u.a. an die Einrichtung von Fonds, mit deren Hilfe es möglich sein sollte, Energieeffizienzprogramme zu fördern, gegebenenfalls auch zu subventionieren.

Fazit: zu allgemein

In einer kritischen Kurzbetrachtung des vorgelegten Richtlinien-Entwurfs ist zuerst die allgemeine Unverbindlichkeit des Textes zu bemängeln. Dutzende von Formulierungen lassen vermuten, dass, wie dies auch für andere Richtlinientexte gilt, der Autor oder die Autoren eher über einen politischen als über einen fachlichen Hintergrund verfügen. Die vorliegende Fassung der Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie für Gebäude hebt sich demgegenüber jedenfalls durch ein deutlich höheres Maß an Stringenz ab. Das angestrebte Einsparungsziel ist darüber hinaus einfach zu wenig ambitioniert. Es stellt sich die Frage, weshalb es einer europäischen Richtlinie und eines daraus folgenden Bürokratieapparates bedarf, wenn die Einsparziele stets am unteren Rand der problemlosen Erreichbarkeit festgelegt werden. Zusammen mit der Vielzahl der Ausnahmeregelungen des Entwurfes ist sehr zu bezweifeln, ob die Energiedienstleistungs-Richtlinie mehr als ein Papiertiger ist, der durch andere bereits bestehende oder noch zu schaffende europäische Regelungen zur Wirkungslosigkeit verurteilt erscheint.

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