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BONNER THEMEN: Juni 2007 DUALES SYSTEM IM FEUER DER EUROPÄISCHEN BERUFSBILDUNG von Dr. Herbert Rudolf, Hauptgeschäftsführer des BHKS 262. Folge |
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Der BHKS zeichnet seit vielen Jahren hervorragende Leistungen von Auszubildenden im gewerblichen und im kaufmännischen Bereich im Rahmen der Jahrestagung der Gremien des Verbandes aus. Bei der jüngsten Veranstaltung in Potsdam hat BHKS-Präsident Jürgen Diehl in einer bemerkenswerten Rede bei Vergabe der Urkunden auf anstehende Aspekte der Berufsbildung in Europa hingewiesen, die auch zu einer vollständigen Veränderung der deutschen Ausbildungslandschaft führen könnten. Diese Befürchtung muss Anlass sein, sich mit den berufsbildungspolitischen Vorhaben auf europäischer Ebene näher zu beschäftigen, zumal festzustellen ist, dass aktuelle Instrumente und Programme selbst in Kreisen ausgewiesener nationaler Experten der Berufsbildung bisher wenig Verbreitung gefunden zu haben scheinen. Dabei dürfte die deutsche Ratspräsidentschaft für zusätzlichen Druck bei der nationalen Umsetzung existierender oder geplanter europäischer Projekte sorgen. Zunächst ist zu konstatieren, dass sich die in den einzelnen Ländern der Europäischen Union praktizierten Systeme der Berufsbildung weitgehend unabhängig voneinander entwickelt haben. Die berufliche Aus- und Weiterbildung durchaus auch in den einzelnen Sektoren der Gebäudetechnik galt lange Zeit nach Einsetzen der ersten Bemühungen um eine Vereinheitlichung der in der europäischen Wirtschaft angewandten Verfahren und Methoden als ein "Buch mit sieben Siegeln". Zwar gab es schon in den 70-er Jahren die ersten ernsthaften Versuche der Europäischen Kommission, auf die nationalen Bildungspolitiken Einfluss auszuüben. Diese Bemühungen nahmen im Laufe der Zeit, nicht nur zur Freude der nationalen Regierungen, zu, mit dem Ergebnis, dass in den Verträgen von Maastricht die grundsätzlichen Zuständigkeiten der Europäischen Kommission für die nationalen Bildungspolitiken in einem restriktiven Sinne neu definiert wurden: die Verantwortung für Ausbildungsinhalte und für die gesamte Gestaltung der beruflichen Bildung wurde in den Schoß der Mitgliedsländer gelegt. Es wurde das so genannte "Harmonisierungsverbot" beschlossen, das durch das Verbot von Eingriffen der Kommission in nationale Berufsbildungssysteme (Art. 149 bis 151 EGV) erweitert wurde. Der Wert der "Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Systeme" wurde ausdrücklich anerkannt. Auf diesem Sektor getroffene Maßnahmen der Mitgliedsländer könnten von der Kommission allenfalls "unterstützt und ergänzt" werden. Bildungspolitik im Zentrum europäischer Aktivitäten Der EU-Gipfel von Lissabon, im März 2000, hat nicht nur in der Bildungspolitik, sondern auf nahezu allen anderen Feldern der Wirtschaftspolitik vollständig neue Akzente gesetzt. Die Staats- bzw. Regierungschefs gaben als Antwort auf die zunehmende Globalisierung die Devise aus, dass Europa bis 2010 zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" werden sollte. Bei dieser Zielsetzung wurde die Tabuisierung der Bildungspolitik in Europa mehr als alles andere als massives Hindernis bei einer Strategie für mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze ausgemacht. Die Bildungspolitik rückte ins Zentrum der europapolitischen Aktivitäten. Die Kommission wurde ausdrücklich ermutigt, vorhandene Programme zu verstärken und neue Instrumente zu entwickeln. Dies geschah seitdem, wobei diese Tätigkeiten in den einzelnen Ländern der Europäischen Union durchaus unterschiedlich wahrgenommen wurden. Unser Land, Deutschland, empfand sich als eher beiläufig betroffen, weil es mit dem System der dualen Ausbildung über ein Instrument zu verfügen schien, dass im internationalen Vergleich vorzeigbare Resultate nicht zu scheuen brauchte. Die Eckpfeiler der europäischen Berufsbildungspolitik Die derzeit gültigen Eckpfeiler der europäischen Berufsbildungspolitik gibt Tab. 1 in der knappst möglichen Form wieder. Mit den dort aufgeführten Maßnahmen ist beabsichtigt, zum einen jeweils bestehende nationale Leistungsdefizite der jeweiligen Bildungssysteme zu vermindern oder zu beseitigen und zum anderen die Mobilität des Produktionsfaktors Arbeit in den Ländern Europas dadurch zu erhöhen, dass vorhandene oder zu erwerbende Qualifikationen vergleichbar und in der Folge anerkennbar gemacht werden. Gemäß Tab. 1 besteht das berufsbildungspolitische System Europas aus zwei Säulen, den "Instrumenten" und den zu ihrer Umsetzung erforderlichen "Programmen". Mittelpunkt und Basisdokument des Instrumenten-Systems ist der "Europäische Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen", in der deutschen Literatur abgekürzt "EQR", im englischen Sprachraum "EQF" für "European Qualifications Framework". Der EQR ist ein Meta-Rahmen, man könnte durchaus auch sagen: eine Übersetzungssprache, um die unterschiedlichsten Ausbildungselemente in den einzelnen Ländern der Europäischen Union zueinander in Bezug zu setzen. Er ist quasi ein Dach, unter dem sich alle bestehenden und noch zu schaffenden Ausbildungselemente, nach Kategorien geordnet, in einer fairen Weise wiederfinden sollen.
Natürlich gibt es unterschiedliche logische Ansätze, um ein gemeinsames Dach zu definieren. Die Europäische Kommission hat sich entschieden, die berufliche Qualifikation nicht vom zeitlichen oder sonstigen Aufwand dem Input -, der zu ihrer Entstehung geführt hat, zu bewerten, sondern vorwiegend bis ausschließlich vom Lernergebnis ("outcome"). Mit dieser Vorgabe ist die derzeitige Form des EQR als eine Matrix formuliert, die acht Qualifikationsstufen als Zeilen und drei Lernergebnis-Arten (Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen) als Spalten umfasst, wobei die Spalte "Kompetenzen" nochmals in vier Untergruppen aufgeteilt wird. Diese Besonderheit ist gemeint, wenn vielfach nicht von einer 8 mal 3-, sondern einer 8 mal 6-Matrix gesprochen wird. Es würde zu weit führen, an dieser Stelle die sprachliche oder inhaltliche Wertigkeit der einzelnen Matrixpunkte zu erörtern. Es ist jedoch von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Lernergebnisse ("learning outcomes") sich nicht beziehen auf ganzheitliche Ausbildungsgänge, wie z.B. die Diplom- oder Gesellen-Prüfung, sondern aufgeteilt werden in "Units", aus denen sich die Qualifikation letztlich zusammen setzt. Damit ist es grundsätzlich selbstverständlich möglich, dass eine wie auch immer geartete Summierung von einzelnen "Units" zu einer höheren Qualifikation führt als ein eingeführter, definierter ganzheitlicher Ausbildungsgang. Kreditpunktesystem entscheidet über Qualifikation Während der EQR die logische Basis für die Referenzierung von Qualifikationen darstellt, ist das "Europäische Kredit- (oder Leistungs-) Punktesystem" (European Credit System for Vocational Education and Training, ECVET) das alles entscheidende Bewertungssystem der im EQR aufgeführten Qualifikationen. Es besteht die Vorstellung, die "Units", aus denen sich gemäß EQR eine Qualifikation zusammen setzt, zu bepunkten, d.h. mit einer unterschiedlichen Zahl von Punkten zu versehen. Jeder Unit einer der acht Qualifikationsstufen des EQR wird eine festzulegende Anzahl von Kredit- oder Leistungspunkten dieser Qualifikationsstufe zugeordnet. Der Vergleich der Qualifikationen ergibt sich dann für jeden einzelnen europäischen Bürger durch die Anzahl der erreichten Kredit- oder Leistungspunkte. Das Konzept des Lebenslangen Lernens sieht zwingend vor, dass die Zahl der Kredit- oder Leistungspunkte im Laufe des Lebens nicht konstant bleibt, sondern sich durch Hinzufügung weiterer Units kontinuierlich erhöht. Dies ist gemeint, wenn in einem Papier der Europäischen Kommission gesagt wird, dass "die Lerneinheiten kumulierbar sein" sollen. Dieses System der Bewertung von Qualifikation begünstigt ganz zweifellos solche Länder, in denen die berufliche Qualifikation schon jetzt nicht "am Stück", sondern parzeliert, z.B. durch Absolvierung von beruflich grundsätzlich geeigneten "Modulen", erworben wird. Die Frage ist, wie in einem solchen System das deutsche "duale System" untergebracht wird. Die vielfach geäußerte Befürchtung, dass das EQR-EQVET-System den "Tod des Systems der dualen Ausbildung" zur Folge hat, ist keineswegs zwangsläufig. Es wird darauf ankommen, wie unsere Berufsbildungsexperten das duale System, beziehungsweise notfalls seine einzelnen Bestandteile, auf europäischer Ebene einbringen. Ansatzpunkt hierfür ist ganz zweifelsfrei das "EQVET"-System, das sich im Gegensatz zum fest gezurrten EQR-System im Fluss und damit in der Diskussion befindet. Als weiteres Instrument zur Erhöhung der Transparenz der beruflichen Qualifikationen in Europa wurde bereits im Januar 2005 der EUROPASS eingeführt. Der Europass ermöglicht es dem einzelnen Bürger, Umfang und Qualität seiner Lernergebnisse übersichtlich und klar dort zu präsentieren, wo er seine Qualifikation unter Beweis stellen möchte. Der Europass besteht aus insgesamt fünf Teildokumenten (s. Tab. 1), von denen zwei, der Europass-Lebenslauf und der Europass-Sprachenpass vom Bürger selbst ausgefüllt werden können. Die übrigen Dokumente müssen von dafür ermächtigten Einrichtungen erstellt werden. Beabsichtigt ist, dass am Ende eines noch ziemlich langen Weges, EQR, EQVET und Europass miteinander zusammen hängen und sich jeweils aufeinander beziehen. |