BONNER THEMEN




BONNER THEMEN: Oktober 2003

NEUES AUS BRÜSSEL FÜR DIE GEBÄUDETECHNIK

von Dr. Herbert Rudolf, Hauptgeschäftsführer des BHKS

228. Folge

Europa ist eine große Idee. Ob sie eines Tages Wirklichkeit wird, hängt nicht nur vom Wünschen und Wollen der Menschen ab. Ihre Realisierung hängt auch ab von den Management-Qualitäten der Führungspersonen in der Europäischen Kommission. Als nächster Schritt steht, im Mai 2004, die Erweiterung der Mitgliederzahl von bisher 15 Staaten um zehn neue Vollmitglieder an. Andere Lebens- und Wirtschaftskulturen wollen in die längst noch nicht harmonisierten Beziehungen der jetzigen Mannschaft integriert sein. Auf was sie, die neuen Mitglieder, sich einlassen, wird durch einen Blick auf die aktuellen Vorhaben der Europäischen Kommission deutlich, von denen, der Plattform dieses Berichts entsprechend, ausschließlich die für den Wirtschaftszweig Gebäudetechnik relevanten aktuellen Entwicklungen betrachtet werden sollen.

Das größte Ausmaß an Arbeitsintensität wird gegenwärtig, soweit die Gebäudetechnik betroffen ist, auf die Interpretation und Umsetzung der RICHTLINIE ÜBER DIE GESAMTENERGIE-EFFIZIENZ VON GEBÄUDEN (in der TAB wurde über ihren Inhalt ausführlich in der Ausgabe 10/2002 berichtet). Nur zur Rekapitulation hier die vier Hauptelemente der Richtlinie:

  • Entwicklung einer gemeinsamen Methode zur Ermittlung der Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden;
  • Einführung von Mindestnormen für die Energieeffizienz neuer Gebäude sowie auch von bestehenden Gebäuden, soweit es sich um größere Renovierungsarbeiten handelt;
  • Entwicklung eines Energieausweises für Gebäude, die an öffentlichen Gebäuden von außen sichtbar angebracht werden sollen und nicht älter als fünf Jahre sind;
  • Einführung regelmäßiger Inspektionen von Heizkesseln und raumlufttechnischen Anlagen.

Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie

Sowohl auf europäischer Ebene als auch auf jeweils nationaler Ebene werden derzeit ungezählte Seminare und Workshops veranstaltet, um die soeben zitierten Hauptziele der Richtlinie mit Leben zu erfüllen. Die europäische Vereinigung der gebäudetechnischen Unternehmen mit dem Doppelnamen GCI-UICP und dem BHKS sowie dem ZVSHK als deutsche Mitglieder hat soeben eine Übersicht darüber fertig gestellt, wie und unter welchen Umständen in den Mitgliedsländern Inspektion und Wartung heizungs- und klimatechnischer Anlagen organisiert sind. Diese und andere Arbeiten werden zweifelsohne in sehr naher Zukunft in eine Novellierung der Energieeinspar-Verordnung (ENEV) münden, die die von der gegenwärtigen Fassung der ENEV nicht erfassten Gebiete behandelt werden.

Energiedienstleistungen werden gefördert

Ein noch ungelegtes Ei ist die für den Herbst 2003 zu erwartende Vorlage einer Richtlinie für Energiedienstleistungen (Energy Services Directive), die schon jetzt, obwohl es noch keinen zusammen hängenden Textentwurf gibt, in den fachlich einschlägigen Gremien der Branche in ganz Europa Gegenstand von Spekulationen, Diskussionen und Bekundung von Wünschen ist. Hintergrund und Ziel dieser neuen Initiative der Europäischen Kommission, die unter der Überschrift "Regulierung der Nachfrage nach Energie" steht, ist die weitere Ausschöpfung des "großen kostenwirksamen" Potenzials an Energieeinsparungen in Europa. Damit will die Europäische Kommission in die Nähe der Verpflichtungen kommen, die sie im Kyoto-Protokoll hinsichtlich einer Reduzierung des Ausstoßes an Treibhausgasen eingegangen ist. Nach allem, was aus den Andeutungen von fachlich zuständigen Kommissions-Mitarbeitern zu entnehmen ist, wird die Gebäudetechnik in mehrfacher Hinsicht betroffen sein. Nicht nur ist eine europaweite Harmonisierung des Inhalts von Schlagworten, die in verschiedenen EU-Texten auftauchen, wie z.B. Energieeffizienz, Zertifizierung und Ergebnis-Überwachung, beabsichtigt; eine Fülle von Maßnahmen, die auch Auswirkungen auf den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz haben sollen, soll öffentliche wie private Institutionen in Europa ermutigen, Energiedienstleistungen in vermehrtem Maße in Anspruch zu nehmen.

Tücken der Maschinen-Richtlinie

Zu einem Zankapfel erster Ordnung hat sich bereits die Novelle der Maschinen-Richtlinie vom Frühjahr dieses Jahres entwickelt. Die Frage ist, ob gebäudetechnische Anlagen in ihrer Gesamtheit als Maschinen im Sinne der Richtlinie zu betrachten sind. Wenn sie es sind, müssten sie nach einer erforderlichen Risikoanalyse mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Die Verbände der Gebäudetechnik haben in Brüssel und Straßburg gegen diese Auffassung votiert. Ihre logische Argumentationskette: Die Maschinen-Richtlinie von 2001, die jetzt geändert werden soll, beabsichtigte, den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten; freier Warenverkehr kann sich aber nur auf bewegliche Sachen beziehen (siehe EuGHE-Urteile von 1968 und 1992); da gebäudetechnische Anlagen wesentliche Bestandteile von Bauwerken und daher unbewegliche Sachen sind, können sie nicht von der Maschinen-Richtlinie gemeint sein. Ein weiteres Argument betrifft die Hersteller-Eigenschaft, die für die Anwendung der Maschinen-Richtlinie Voraussetzung ist. Nach der an anderer Stelle geäußerten Auffassung der Kommission ist Hersteller derjenige, der die Verantwortung für den Entwurf und die Herstellung eines Produkts trägt. Bei gebäudetechnische Anlagen wird jedoch, auch von Kommissionsstellen, strikt zwischen der Planung und der Ausführung getrennt. Da der Gebäudetechnik-Planer grundsätzlich und im allgemeinen nicht für die Planung verantwortlich ist, kann er auch nicht Hersteller im Sinne der Maschinen-Richtlinie sein. Die Maschinen-Richtlinie selbst sei daher für ihn nicht anwendbar. So klar nachvollziehbar diese Logik unzweifelhaft ist, haben jedoch einige Gruppierungen innerhalb der Gebäudetechnik auch einen Charme in der möglichen Anwendung der Maschinen-Richtlinie auf gebäudetechnische Anlagen entdeckt: ein gut unterlegtes CE-Kennzeichen könnte auch als ein Marketing-Instrument im Wettbewerb eingesetzt werden.

Neue Bewegung bei Qualifikation in Deutschland

Ein Fall für den Europäischen Rechnungshof ist ganz offensichtlich das Verhalten der Europäischen Kommission bzw. ihrer zuständigen Generaldirektion in dem Thema "(Prä-) Qualifikation von Unternehmen der Bauwirtschaft (einschließlich Gebäudetechnik)". Mit großem Getöse startete 1996 eine Initiative der Europäischen Kommission, um die unterschiedlichen Zulassungsverfahren der bauausführenden Unternehmen zum Wettbewerb in den einzelnen Ländern der Europäischen Union in irgendeiner Weise zu harmonisieren. Unglücklicherweise wurden die beiden internationalen Normungsorganisationen CEN und CENELEC, die beide seit Jahrzehnten um Subventionen und Profilierung bei den europäischen Einrichtungen buhlen, unabhängig voneinander beauftragt, einen gleichwohl "gemeinsamen Entwurf" ("joint draft") für ein europäisches Qualifizierungs-System zu entwickeln. Was auch für Beobachter nur mit eingeschränktem Logikvermögen schon nach kurzer Arbeitszeit der insgesamt sechs (!) Arbeitsgruppen mit jeweils ca. 30 Mitgliedern absehbar war, erschloss sich der Kommission nicht: dass nämlich die Konstruktion des Harmonisierungsinstruments und die mangelhaften Vorgaben der Kommission nur zum Desaster führen konnten. Nach dem sinnlosen Verpulvern von Abertausenden von Steuereuros legten beide Normungs-Organisationen ihren jeweiligen Mitgliedern zwei unterschiedliche, nicht-abstimmbare Entwürfe vor, die, jeder für sich, nicht das Papier wert waren, auf dem sie standen. Nichts als eine glatte Ablehnung der Entwürfe durch die Mitglieder der Normungs-Organisationen konnte die Quittung sein, und sie wurde es auch. Jetzt endlich stellte die Kommission ihre Zuzahlungen ein. Derzeit wird in der Generaldirektion Binnenmarkt überlegt, ob und wie es weitergehen kann; derzeit ist sie ratlos.

In Deutschland hat sich insofern in den letzten Wochen eine neue Situation ergeben, als der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, anders als zu früheren Zeiten, nun massiv auf die Einführung eines Qualifikationssystems drängt. Für die gebäudetechnischen Gewerke gibt es hierfür einen europaweit akzeptierten Vorschlag, der sowohl dem deutschen Bauministerium als auch der Europäischen Kommission vorliegt.

Facility Management europäisch?

Eine vergleichsweise neue Aktivität auf europäischer Ebene ist die beabsichtigte Einsetzung eines CEN TC 136 für "Facility Management". Das Problem für die Aufnahme der Arbeiten scheint die niedrige Zahl der in Aussicht genommenen Behandlungsgebiete zu sein. Work item 1 soll sich mit Begriffen und Definitionen befassen; work item 2 soll die Erarbeitung eines Leitfadens zur Ausarbeitung von Facility-Management-Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden. Die italienische Normenorganisation UNI hat demgemäß der Einrichtung eines Technischen Komitees, das lediglich zwei Arbeitsgebiete erfassen soll, eine klare Absage erteilt. Eine ähnliche Haltung hat Spaniens Normeninstitut AENOR eingenommen. Gleichwohl wird es zu einer ersten Sitzung in Wien kommen. Angesichts der Freude vieler Menschen, glanzvolle europäische Hauptstädte in dienstlicher Eigenschaften kennen zu leren, erscheint die Errichtung eines neuen CEN-TC so gut wie sicher.

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