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BONNER THEMEN: Oktober 2004 EUROPÄISCHE RICHTLINIEN UND IHRE UMSETZUNG von Dr. Herbert Rudolf, Hauptgeschäftsführer des BHKS 239. Folge |
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Unter allen großformatigen Veränderungen, die auf den Wirtschaftszweig Gebäudetechnik in absehbarer Zeit zukommen, ist es die Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Kommission (im folgenden kurz: Effizienz-Richtlinie), die die Menschen und ihre Köpfe am meisten durcheinander wirbelt. Die Verflechtungen von Verordnungen, Normen und sonstigen Vorschriften im unmittelbaren und weiteren Umfeld der Richtlinie sind so filigran, dass es selbst ansonsten guten Kennern des Faches schwer fällt, den Überblick zu behalten. Am 16. Dezember 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Sie ist am gleichen Tage in Kraft getreten. Ihr erklärtes Ziel ist es, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (energy performance of buildings) in den Ländern der Europäischen Union zu verbessern. Dabei sollen ganz ausdrücklich - Art. 1 der Richtlinie - die jeweiligen äußeren klimatischen und lokalen Bedingungen sowie die Anforderungen an das Innenraumklima und die Kostenwirksamkeit Berücksichtigung finden. Politischer Hintergrund sind die Verpflichtungen, die die Europäische Union im Kyoto-Protokoll eingegangen ist, um mitzuhelfen, die Kohlendioxid-Emissionen weltweit zu vermindern. Nationale Umsetzung bis Januar 2006 In der Richtlinie wird den Mitgliedsstaaten auferlegt, die teilweise sehr allgemein gehaltenen Vorschriften bis zum 4. Januar 2006 durch geeignete Rechts- und Verwaltungsvorschriften jeweils national umzusetzen. Für einige - nicht alle! - ihrer Vorgaben besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der nationalen Umsetzung um bis zu drei Jahre in Anspruch zu nehmen. Auf den knappst möglichen Raum kondensiert ist der wesentliche Inhalt der Richtlinie in drei Anforderungen zu beschreiben: 1. der Anwendung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden, 2. die Erstellung von Energieausweisen, 3. die Einführung von Maßnahmen zur Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen. Zwar lässt die Richtlinie in sich bereits breiten Raum für jeweils unterschiedliche nationale Umsetzungsmaßnahmen, z.B. bei der Inspektion von Heizkesseln (Artikel 8) oder der Benennung von unabhängigem Fachpersonal (Artikel 10) für die Erstellung von Energieausweisen und die Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen, aber insgesamt macht eine europäische Richtlinie nur dann Sinn, wenn gleiche Ziele mit Maßnahmen, die im wesentlichen zu gleichen Ergebnissen führen, angestrebt werden. Dies ist jedoch genau der Punkt, an dem sich die Geister bereits zu scheiden beginnen. Der europäische "Harmonisierungsstrang" Auf der einen Seite gibt es den europäischen "Harmonisierungsstrang". Darunter sind diejenigen europäischen Einrichtungen zu verstehen, deren Trachten und Streben auf eine möglichst einheitliche Umsetzung in allen Ländern der Europäischen Union, von nationalen Besonderheiten abgesehen, gerichtet ist. Auf diesem Feld spielen die europäischen Normungsorganisationen CENELEC (für den Bereich der Elektrotechnik) und CEN (für den großen Rest) eine tragende Rolle. Um bei der Gebäudetechnik im konventionellen Sinne zu bleiben: führende Experten ihres Faches und ihres Landes dachten bei CEN schon lange vor dem Erlass der Effizienz-Richtlinie über Sachverhalte nach, die länderübergreifend genormt werden könnten. Beispielhaft seien die Technischen Kommissionen (TC's) 156 (Lüftung von Gebäuden), 228 (Heizsysteme für Gebäude) und 89 (Wärmeschutz von Gebäuden und Bauteilen) genannt (s. Tab. 1). Allein aus den Arbeiten der Experten im CEN TC 89 sind bis jetzt ca. 120 europäische Normen hervorgegangen. Mit Erlass der Effizienz-Richtlinie stellten sich an die bereits existierenden CEN-TC's neue Anforderungen. Die teilweise nebulös gehaltenen Vorstellungen der Verfasser der Effizienz-Richtlinie mussten in präzise Zieldefinitionen und, dem folgend, wohl gegeneinander abgegrenzte Arbeitsschritte (working items) zur Erreichung der Zieldefinitionen übersetzt werden. Da die aus den Zieldefinitionen folgenden Arbeitsschritte mehrere der vorhandenen Arbeitsgruppen (working groups) hätten betreffen können und damit Überschneidungen und Doppelarbeiten vorprogrammiert gewesen wären, setzte das CEN eine besondere Projektgruppe ein, die die einzelnen Anforderungen der Effizienz-Richtlinie bis auf die Arbeitsebene hinab koordinieren soll. Zum Vorsitzenden dieser Projektgruppe wurde der Niederländer Jaap Hogeling, ein in seinem Land hoch respektierter Mann, berufen. Nationale Schiene läuft parallel Neben diesem europäischen "Harmonisierungsstrang" läuft zeitlich parallel eine jeweils von nationalen Gesichtspunkten dominierte zweite Schiene mit mindestens gleicher Verve. Nehmen wir das Beispiel Deutschlands. Im so zu sagen vorauseilenden Gehorsam wurde eine Reihe von Gesichtspunkten der Effizienz-Richtlinie in einer Energieeinspar-Verordnung vom 16. November 2001 implementiert. Sie bleibt jedoch insofern hinter der Effizienz-Richtlinie zurück, als sie eben nicht die gesamte Energie-Effizienz eines Gebäudes, sondern lediglich Teile davon zu bewerten in der Lage war: die hierfür erforderlichen Normen sind einerseits für einzelne Teile der Anlagentechnik und andererseits für bestehende bzw. neue Gebäude, von Ausnahmefällen ohnehin abgesehen, bis zum heutigen Tage nicht vorhanden (s. Tab. 2, Verfasser: Dipl.-Ing. Uwe Fröhlich, BHKS). Dieser Mangel könnte durch die laufenden Arbeiten an der vom Bundesbauministerium initiierten DIN 18599 (Obmann: Dipl.-Ing. Erhorn, Stuttgart) behoben werden. Sie ist gedacht als eine - wohlgemerkt: deutsche - Norm, mit der, so sie zustande käme, alle bisherigen nationalen Normen für den Neubau und den Gebäudebestand obsolet würden. Deutsche Lösungen für die Katz? Und nun kommt das Problem: wie kann sicher gestellt werden, dass erstens die energetische Bewertung der Effizienz von Gebäuden in Deutschland mit der in Frankreich, Italien usw. wenigstens annähernd übereinstimmt und zweitens die jahrelangen Mühen auf jeweils nationaler Ebene in Deutschland, Frankreich, Italien usw. sich europäisch "rentieren"? Oder mit anderen Worten: wie kann verhindert werden, dass die deutschen Lösungen wegen mangelnder Synchronisierung der Arbeiten mit dem europäischen Strang abgebügelt werden? Es sollte allen Beteiligten zu denken geben, dass die Energie-Effizienz von Gebäuden im Nachbarland Niederlande mit völlig anderen Kriterien gemessen wird wie dies in der deutschen Energieeinspar-Verordnung geschieht. Es dürfte sicher sein, dass bei einem systematischen Blick in andere Mitgliedsländer der Europäischen Union sich weitere Differenzen auftun. Ein anderes Beispiel sind Aussehen und Inhalt der von der Richtlinie geforderten Energieausweise. Hat man sich etwa damit abzufinden, dass die für das energetisch gleiche Haus in Deutschland, Frankreich, Italien usw. ausgestellten Energieausweise sowohl unterschiedlich aussehen als auch unterschiedliche Parameter ausgewiesen werden? Wenn das verhindert werden soll, muss das Schwergewicht bei der Umsetzung frühzeitig auf den europäischen Strang gelegt werden. Tabelle1:
Tabelle 2: Nationale und europäische Normen zur Umsetzung der EPBD
DIN V 4108-6 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN V 4701-10 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen DIN V 4701-11 i.E. Energetische Kennwerte für RLT-Anlagen DIN V 4701-12 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand DIN EN 13465 Lüftung von Gebäuden - Berechnungsverfahren zur Bestimmung von Luftvolumenströmen in Wohnungen DIN EN ISO 13790 i. E. Berechnung des Heizenergiebedarfs von Gebäuden DIN EN 14335 i. E. Berechnungsverfahren für Energiebedarf und Nutzungsgrad von Systemen DIN V 18599 Energetische Bewertung der Gebäude im Bestand PAS 1027 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen im Bestand; Ergänzung zur DIN 4701-12 Blatt l |
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