BONNER THEMEN




BONNER THEMEN: Oktober 2005

WIE SETZT DEUTSCHLAND DIE GEBÄUDE-EFFIZIENZ-RICHTLINIE UM?

von Dr. Herbert Rudolf, Hauptgeschäftsführer des BHKS

248. Folge

Ohne Zweifel ist die Gebäude-Effizienz-Richtlinie (2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002) für die Teilsektoren der Gebäudetechnik in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union von größter Bedeutung. Die kurz EPBD (Energy Performance of Buildungs Directive) genannte Richtlinie schreibt vor, dass neue und bestehende Gebäude überall in Europa mit einer energetischen Kennzeichnung zu versehen sind, dem so genannten Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (energy performance certificate). Ferner sollen die Mitgliedsländer Maßnahmen zur Inspektion von Heiz- und Klimaanlagen ergreifen. All dies soll im Wesentlichen bis 4. Januar 2006 national umgesetzt sein.

Zwar ist mittlerweile sicher, dass die deutsche Bundesregierung formal und in weiten Teilen auch inhaltlich diesen Termin wird nicht einhalten können. Allerdings liegen die Instrumente, die für die Umsetzung vorgesehen sind, weitgehend fest. Tab. 1 - Instrumente der Umsetzung der EPBD in Deutschland - zeigt eine artikelweise Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen. Der fachliche Schwerpunkt liegt dabei eindeutig auf der Art und Weise, wie künftig und im Rahmen der EPBD die energetische Qualität von Gebäuden bewertet werden soll. Zunächst ist festzuhalten, dass die Richtlinie hierfür keine bestimmte Methode vorgibt. Ganz im Gegenteil: sie überlässt es den Mitgliedsstaaten, auf nationaler und sogar "auf regionaler Ebene" eine Methode anzuwenden, die in einen höchst allgemeinen Rahmen (s. Teile 1 und 2 des Anhangs zur Richtlinie) hinein passt. Das heißt: weder ist es erforderlich, dass alle Länder nach der gleichen Methode rechnen, noch dass alle Teile von Ländern, z.B. Bundesländer, Provinzen, Regionen, dieselbe Methode verwenden. Es ist auch nicht vorgegeben, dass die Methode eine europäische oder nationale Norm sein müsste. Ausreichend ist, dass der allgemeine Rahmen des Anhangs "gestützt" wird.

Tab. 1: Instrumente der Umsetzung der EPBD in Deutschland

Art.

Überschrift

Umsetzung erfolgt durch

1

Ziel

entfällt

2

Begriffsbestimmungen

Übernahme in technische Regelwerke

3

Berechnungsmethode

DIN V 18599 und DIN 4701 Teil 10

4

Anforderungen

EnEG (2005), EnEV (2006)

5

Neue Gebäude

6

Bestehende Gebäude

7

Energieausweise

EnEG (2005), EnEV (2006) basierend auf Feldversuchen der Dena – Deutsche Energie-Agentur

8

Inspektion Heizkessel

pr EN 15378 (noch ohne deutsche Übersetzung); Arbeitsausschuss 2.58 (Obmann: Kruppa) beim NHRS; VdZ; BHKS

9

Inspektion Klimaanlage

pr EN 15239 Lüftung, Einspruchsfrist abgelaufen, Einsprüche auch durch BHKS

pr EN 15240 Klimaanlagen, Einspruchsfrist abgelaufen, Einsprüche auch durch BHKS

VDI 6022: Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen, Entwurf für Neufassung liegt vor

VDMA 24186, Teile 1 (Lufttechnische Geräte und Anlagen), 3 (Kältetechnische Geräte und Anlagen zu Kühl- und Heizzwecken), 4 (MSR-Einrichtungen und Gebäudeautomationssysteme)

10

Fachpersonal

  1. Nachweisberechtigte nach Landesrecht (s. BHKS-Therm-Report Nr. 29)
  2. Liste der Dena-Fachleute (s. Internetauftritt Dena)
  3. Fassung des § 18 EnEV (2006) (s. Vorschlag BMWA v. 1.8.05)

11

Überprüfung

s. Art. 14

12

Information

Dena; Symposien, Seminare, Fachliteratur mit Unterstützung der EC

13

Anpassung des Rahmens

entfällt (Aufgabe der EC)

14

Ausschuss

Vertreter Deutschlands gemäß Beschluss 1999/468/EG zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse

15

Umsetzung

EnEG (2005), EnEV (2006); Frist: 4.1.2006; Ausnahme für Art. 7, 8, 9 (zusätzlich 3 Jahre)

16

Inkrafttreten

entfällt

17

Adressaten

Europäische Normen-Entwürfe liegen vor

Gleichwohl hat die Europäische Kommission die Europäische Normungsorganisation CEN beauftragt, Normen für die Umsetzung der einzelnen Vorschriften der EPBD, die Bewertung der energetischen Gesamtenergie-Effizienz ausdrücklich eingeschlossen, zu entwickeln. Der größte Teil der Einzelnormen, die jeweils definierte Problemstellungen abhandeln, ist im Entwurfsstadium fertig, andere Normen sind europäisch bereits gültig, einige wenige sind. Im Lichte der dargestellten Zwanglosigkeit der Vorgaben in der Richtlinie stellt sich die Frage, welche Bedeutung den in Entwicklung befindlichen Euro-Normen zukommt.

Zum einen ist offensichtlich, dass einige Mitgliedsländer der Europäischen Union die Normenarbeiten auf europäischer Ebene nicht nur mit Wohlwollen, sondern mit der festen Absicht begleitet haben, sie als ihre nationale Umsetzung der EPBD einzusetzen, wenn sie einmal die gültigen Abstimmungsquoren passiert haben. Das vorrangige Motiv dieser Länder besteht darin, einerseits für Klarheit bei der energetischen Bewertung auf nationaler Ebene zu sorgen und andererseits die notwendige, auch finanziell aufwändige Arbeit in einer abgestimmten Weise auf die europäische Ebene zu verlagern. Andere Mitgliedsländer haben sich bereits entschieden oder werden sich noch entscheiden, der Umsetzung keine Normen, sondern andere, den Anforderungen genügende, technisch plausible Kriterien zugrunde zu legen. Dies kann, wie bereits erwähnt, auch innerhalb eines Landes in einer voneinander abweichenden Weise geschehen. So hat Belgien für seine drei Landesteile Flandern, Wallonien und Brüssel bewusst bereits drei unterschiedliche Verfahren gewählt. Eine dritte Gruppe von Ländern hat schon, oder ist dabei, einen eigenen Weg eingeschlagen, der entweder vollständig oder teilweise abgekoppelt von den europäischen Normungsaktivitäten verläuft.

DIN V 18599 mit stimmigem Konzept

Deutschland wird zur letzt genannten, dritten Gruppe zu rechnen sein, insofern, als die nationale Umsetzung auf einem Normenauftrag des Bundesbauministeriums beruht, der zur Entwicklung der jüngst erschienenen DIN V 18599 geführt hat. Sie wird von ihren Erstellern und der Fachwelt übereinstimmend als ein in sich stimmiges Konzept zur energetischen Bewertung aller Energieströme und aller Gebäudearten betrachtet. Zwar ist sie in derzeit zehn Kapitel mit unterschiedlichen Problemstellungen aufgeteilt, anders als die europäischen Einzelnormen seien die Inhalte jedoch kohärent (s. Tab. 2: Die Teile der DIN V 18599).

Tab. 2: Die Teile der DIN V 18599: Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung

Teil

Inhalt

Obleute/Mitarbeiter

   

Hans Erhorn, Stuttgart

1

Allgemeine Bilanzierungverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger

Kati Jagnow, Wernigerode

2

Nutzenergiebearf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen

Lothar Rouvel, München

3

Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung

Heiko Schiller, Hamburg

4

Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung

Jan de Boer, Stuttgart

5

Endenergiebedarf von Heizsystemen

Bert Oschatz, Dresden

Jürgen Schilling, Allendorf

6

Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau

Wilhelm Reiners, Unna

7

Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau

Claus Händel, Bietigheim-Bissingen

8

Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen

Bert Oschatz, Dresden

Jürgen Schilling, Allendorf

9

End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Bert Oschatz, Dresden

Jürgen Schilling, Allendorf

10

Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten

Anton Maas, München

geplant:

11 Beispiele zur Anwendung

 

Die fachlich zuständigen Referatsleiter und Referenten in der Bundesverwaltung legen bei jeder Veranstaltung, ebenso wie in persönlichen Gesprächen, den allergrößten Wert darauf, dass das deutsche Umsetzungskonzept home-made und zweigleisig sein wird: für Wohngebäude wie bisher die DIN V 4701 Teil 10, für Nicht-Wohngebäude die DIN V 18599. Dieses Vorhaben wird jedoch auf formale Schwierigkeiten stoßen. Denn: sollten die europäischen Normen-Entwürfe, die den gleichen Sachverhalt, nämlich den der energetischen Bewertung von Gebäuden abdecken, zu europäischen Normen werden, müssen diese nach den Geschäftsordnungen von DIN und CEN in das deutsche Normenwerk übergehen. Nationale Normen sind dann in jedem Fall zurückzuziehen. Von den Vertretern der Verwaltung wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den nationalen Umsetzungsmaßnahmen um Vornormen handele, für die der geschilderte Mechanismus nicht gelte. Diese Auffassung ist jedoch außerordentlich fragwürdig, da die zur Beurteilung dieser Frage maßgebliche DIN 820 Teil 4 unmissverständlich klar stellt, dass "auch für Vornormen die nach den Normen der Reihe 820 für die Normungsarbeit niedergelegten Grundsätze (gelten), insbesondere auch die Forderungen nach Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit zum Deutschen Normenwerk". Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als dass deutsche Vornormen, die sich von Normen des Deutschen Normenwerks unterscheiden, unter den gleichen Voraussetzungen zurück zu ziehen sind wie es für Normen gilt. Jede andere Lösung müsste zu ziemlich konfusen Ergebnissen führen.

Niederlande wollen Aussetzung der Richtlinie

Gleichwohl hat die Fachwelt zur Kenntnis zu nehmen, dass ein massiver Wille der Verwaltung erkennbar ist, die Inhalte der DIN V 18599 als Instrument zur energetischen Bewertung von Gebäuden mindestens national durchzusetzen. Hierfür gäbe es auch Realisierungsmöglichkeiten außerhalb der Normenregeln. Noch einen Schritt weiter geht nach den jüngsten Informationen die niederländische Regierung. Sie beabsichtigt, in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission einzutreten, die das Ziel haben, die Anwendung der EPBD vollständig auszusetzen.

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