BONNER THEMEN




BONNER THEMEN: November 2006

DAS ENERGIEAUSWEIS-DRAMA: DIFFERENZEN BEI VERBRAUCH UND BEDARF

von Dr. Herbert Rudolf, Hauptgeschäftsführer des BHKS

258. Folge

Unbestreitbarermaßen haben die Europäischen Organe Parlament, Rat und Kommission mit der Richtlinie 2002/91/EG "über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ein Werk geschaffen, das sich wohltuend gegenüber vielen anderen Dokumenten aus der gleichen Quelle abhebt. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht freilich läuft überall in Europa nicht rund, in Deutschland entwickelt sie sich zu einem Drama griechischen Ausmaßes.

Im Artikel 15, Absatz 1, der Richtlinie ist der Umsetzungstermin präzise angegeben: 4. Januar 2006. Obwohl in unserem Land, anders als in nahezu allen anderen Ländern der Europäischen Union, bereits viel vorgearbeitet war, zum Teil vorauseilende Sonderaufwendungen getroffen worden waren, ist der Termin, trotz oftmaliger Ankündigungen, nicht nur nicht eingehalten worden, sondern noch viel schlimmer: niemand kann derzeit sagen, wann und unter welchen Kautelen die als Umsetzungs-Instrument ausgeguckte Novelle der "Energieeinspar-Verordnung" tatsächlich das Licht der Welt erblickt. Was zunächst für die Angelegenheit eines kurzen Endspurts unter Ingenieuren gehalten wurde, hat sich mittlerweile zu einem hochpolitischen Thema entwickelt. Nicht nur die Beamten der fachlich geforderten Ministerien für Wirtschaft, Bau und Umwelt spielen bei der Endfassung mit, sondern offensichtlich immer stärker auch die Strategen der politischen Parteien. Die hartleibigsten Gegner einer alsbaldigen Einigung scheinen dabei in München zu sitzen.

Mitschuld bei der Deutschen Energieagentur

Der alles behindernde Zankapfel ist die auch in Fachkreisen von Anfang an mit großem Eifer strittig debattierte Frage der Bewertung der Energie im Gebäude nach ihrem Bedarf einerseits oder ihrem Verbrauch andererseits. Zwar haben sich sowohl die Richtlinie als auch das nationale, mittlerweile überholte Energieeinsparungs-Gesetz unzweifelhaft für ein grundsätzliches "sowohl - als auch" entschieden. Lediglich in der Frage, für welche Anwendungsfälle nur eine von beiden Bewertungsmethoden gültig sein soll, sind Differenzen aufgetreten, die derzeit nicht überbrückbar zu sein scheinen.

An der Misslichkeit der Situation zu einem erheblichen Ausmaß beteiligt ist die Deutsche Energie-Agentur, abgekürzt: dena. Obwohl ihr in dem Vertrag über die Bildung der jetzt amtierenden großen Koalition eine tragende und moderierende Rolle in allen Fragen der Energie-Effizienz eingeräumt wurde, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, bei der Umsetzung der Europa-Richtlinie nicht immer die Kreise herangezogen zu haben, die fachlich in vorderster Linie im Umgang mit Energieeffizienz stehen. Im Gegenteil: selbst ausdrückliche Aufforderungen von hochrangigen Ministeriums-Vertretern zur Klimaverbesserung mit den zuständigen Fachkreisen wurden in arroganter Souveränität in den Wind geschlagen.

In dieser Situation ist von Vorteil, die Ergebnisse des Feldversuchs "Energieausweise für Nichtwohngebäude" zu studieren, die Hans Erhorn, Heike Erhorn-Kluttig und Edelgard Gruber vorgelegt haben. Die Autoren, die dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) zuzurechnen sind, haben auf gut 150 Seiten ausgewertet, was in einem neuerlichen, von der dena wenig professionell auf den Weg gebrachten Feldversuch festzustellen war. Obwohl das Dokument ohne Zweifel als eine umfassende und gründliche Auseinandersetzung mit einem nicht eben einfachen Thema gelten darf, sollen im gegenwärtigen Zusammenhang ausschließlich die Erkenntnisse über die Problematik "Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden auf der Grundlage von Energieverbrauch bzw. Energiebedarf" beleuchtet werden.

Heizenergiebedarf um 20 % höher als der Verbrauch

Zunächst muss freilich ein Blick auf das untersuchte Datenmaterial geworfen werden. In den Feldversuch "Nichtwohngebäude" gingen zunächst insgesamt 44 Gebäude in ganz Deutschland ein, die von Ingenieurbüros ausgewählt wurden. Bewertet wurden aus unterschiedlichen Gründen jedoch nur 38 Gebäude: sechs Bürogebäude, fünf Ämtergebäude, vier Rathäuser, vier Hochschulgebäude, ein Museum, vier Schulen, zwei Bibliotheken, ein Hotel (die "Bastei" in Dresden), ein Jugendzentrum, eine Stadthalle, zwei Sporthallen, eine Kirche, ein Krankenhaus, ein Pflegeheim, ein Feuerwehrgerätehaus, drei Veranstaltungsgebäude. Mit Ausnahme von drei Fällen waren alle Gebäude dem Bereich der Bestandsgebäude zuzuordnen. Für sie mussten u.a. auch Verbrauchsdaten vorliegen, damit in jedem Fall sowohl verbrauchs- als auch bedarfsbasierte Energieausweise erstellt werden konnten. Die obige Aufzählung der in Betracht genommenen Gebäude macht deutlich, dass es um höchst unterschiedliche Nutzungs- und Größenkategorien ging. Der Durchschnitt der Nettogrundfläche aller Gebäude lag bei 12.509 qm, wobei das kleinste das Feuerwehrgerätehaus von Günzburg mit 1.233 qm und das größte das Rathaus von Nürnberg mit 66.769 qm waren.

Bei den Gebäuden, für die sowohl ein bedarfs- als auch ein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden konnte, zeigte sich, dass der Heiz-Energiebedarf im Durchschnitt um etwa 20 % höher lag als der gemessene Verbrauchswert: 174,6 kWh/(qm a) gegenüber 141,6 kWh/(qm a). Die Varianzen waren allerdings beachtlich. Bei einzelnen Gebäuden gab es Abweichungen zwischen beiden Referenzarten von mehr als 100 kWh/(qm a), und zwar in beiden Richtungen. Ein gegenteiliges Ergebnis zeigte der Vergleich des Stromverbrauchs in den Gebäuden des Feldversuchs mit einem Vergleichswert, der Referenzgebäude vergleichbarer Nutzung repräsentieren soll. Hier lag der tatsächlich gemessene Stromverbrauch im Mittel mit 60,4 kWh/(qm a) um mehr als 60 % höher als der mittlere referenzierte Stromverbrauch (35,87 kWh/(qm a)).

Hoher Zeitbedarf für Energieausweise

Von größter Bedeutung für die weitere auch politische Gestaltung des Themas "Energieausweise" sind die Auskünfte, die die Aussteller im Feldversuch bezüglich ihres Stundenaufwands gegeben haben. Es stellte sich nämlich heraus, dass für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises im Mittel, d.h. je Gebäude und Aussteller, 117,9 Stunden, für verbrauchsorientierte Energieausweise im Mittel 31,3 Stunden aufzuwenden waren. Legt man einen 7-Stunden-Tag zugrunde, waren demnach für einen bedarfsorientierten Energieausweis durchschnittlich knapp 17 Tage, für einen verbrauchsorientierten Energieausweis knapp 4 ½ Tage einzukalkulieren. Es wurden dabei jeweils vier Zeitscheiben für die folgenden Aktivitäten angesetzt: Vorbereitungsgespräch mit Aussteller und Auftraggeber, Datenaufnahme, Berechnung, Übergabe und Erläuterungen. Zwar berichteten die Aussteller auch von erheblichen Reduzierungspotenzialen bei Vorliegen gesammelter Erfahrungen, die beim bedarfsorientierten Ausweis bei rund 30 %, beim verbrauchsorientierten Ausweis bei rund 20 % liegen sollten. Selbst unter Berücksichtigung von Aufwandsreduzierungen in der genannten Größenordnung verbleibt in beiden Fällen ein beträchtliches Zeitkontingent, und damit ein stattliches Kostenbudget, das von beiden, Auftraggeber und Ausweisersteller, in Ansatz zu bringen ist.

Sowohl die Diskrepanz bezüglich Zeit und Kosten beider Ausweisarten als auch ihre in jedem Fall verbleibende Höhe mag das Ausmaß der Leidenschaftlichkeit in den Diskussionen über die Einführung des Energieausweises erklären. Wenn man noch dazu bedenkt, dass das Evaluierungs-Dokument von Erhorn u.a., auf das sich die angegebenen Zahlen beziehen, in seiner Schlussphase noch insgesamt 42 (!) Empfehlungen unterschiedlicher Tragweite zur "Verbesserung" des Verfahrens des Feldversuchs gibt, lässt sich für die Umsetzung der EU-Richtlinie das Schlimmste befürchten.

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