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BONNER THEMEN: Dezember 2003 EUROPAWEIT EINHEITLICHER ENERGIEPASS FÜR GEBÄUDE? von Dr. Herbert Rudolf, Hauptgeschäftsführer des BHKS 230. Folge |
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Eine der fünf Anforderungen, die die EU-Richtlinie über die "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" formuliert, betrifft die "Erstellung von Energieausweisen für Gebäude" (Artikel 1, d). Spätestens am 4. Januar 2006 müssen die Mitgliedsstaaten solche Vorschriften in Kraft gesetzt haben, die die Vorgaben der Richtlinie erfüllen. Damit wird erstmals die energetische Bewertung von Gebäuden, noch dazu mit einer unübersehbaren zeitlichen Stringenz, im europäischen Rahmen obligatorisch. An Versuchen hat es nicht gefehlt, einen Energieausweis oder Energiepass - beide Begriffe sind inhaltlich synonym zu verstehen - mindestens auf nationaler Ebene zu etablieren. In der deutschen Wärmeschutz-Verordnung von 1995 wurde die Einführung eines "Wärmebedarfsausweises" festgeschrieben. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) von Ende 2001, in Kraft getreten Anfang 2002, enthält in ihrem Abschnitt 5, Paragraph 13, ausführliche Vorschriften über die Erstellung von "Ausweisen über Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte". Das Passivhaus-Institut hat einen nationalen Passivhaus-Qualitätsnachweis kreiert. Daneben gab und gibt es eine steigende Zahl von Energieausweisen mit regionaler Bedeutung (z.B. in Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg). Dena-Prototyp im bundesweiten Feldversuch Eine herausgehobene Stellung nimmt in diesem Zusammenhang der Energiepass-Prototyp der Deutschen Energie-Agentur GmbH, dena, ein. Die Agentur hat einen bundesweiten Feldversuch mit Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften, regionalen Energieversorgern und Verbraucherzentralen gestartet, um die Marktakzeptanz von Energiepässen einerseits zu testen und andererseits zu fördern. Die Deutsche Energie-Agentur ist dabei eine enge Kooperation mit der EID - Energiepass-Initiative Deutschland eingegangen, einem Zusammenschluss von Dämm-, Glas- und Heizungsindustrie (mit der VdZ - Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft als gebäudetechnischem Partner). Ziel der Energiepass-Initiative Deutschland war es, eine branchenübergreifende Software zu schaffen, die allen Marktakteuren eine faire Chance für das Gewicht ihres jeweiligen Gewerks im Wettbewerb zu geben geeignet sein sollte. Energetische Güte von Gebäuden gemeinsames Ziel Allen Energieausweis-Projekten ist eines gemeinsam: den Energiebedarf von Gebäuden in einer leicht fassbaren Form zu quantifizieren und damit in der Bevölkerung ein Bewusstsein für die Güte von Gebäuden in energetischer Hinsicht zu bilden. Für eine große Anzahl von Verbrauchsgütern - u.a. Geschirrspülmaschinen, Elektrobacköfen, Kühlgeräten, Waschmaschinen - existieren seit unterschiedlich langer Zeit Aufkleber, so genannte Labels, die den Verbraucher rasch über energetische Eigenschaften des Produktes informieren. Warum nicht das gleiche für ganze Häuser und Gebäude, war die logische Frage, deren Beantwortung den Ingenieuren freilich Kenntnisse und Erfahrungen einer neuen Dimension abverlangte. Da es aber bekanntlich für Ingenieure keine technisch unlösbaren Probleme gibt, könnten, so die weitere Überlegung, mit einem Energiepass gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden:
EnEV-Pass zur Zeit noch Maßstab In Deutschland hat die EnEV, sozusagen in einem der europäischen Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie vorauseilenden Gehorsam, nationale Maßstäbe gesetzt. Sie verlangt für neue Gebäude mit normalen Innentemperaturen sowie für bestehende Gebäude mit normalen Innentemperaturen, die "wesentlich geändert" werden, die Erstellung eines Energiebedarfsausweises. Für neue Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen wird ein "Wärmebedarfsausweis" gefordert. Inhalt und Aussehen beider, Energie- und Wärmebedarfsausweis, werden einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung überantwortet. Diese Regelung, die im März 2002 eingeführt wurde, beschreibt die Struktur der auszustellenden Ausweise. Der Energiebedarfsausweis ist, als Muster A, in drei Abschnitte gegliedert: Objektbeschreibung, Energiebedarf und weitere energiebezogene Merkmale. Der Wärmebedarfsausweis - Muster B - ist nahezu identisch strukturiert; mit einer Ausnahme: er enthält als zweiten Abschnitt die Überschrift "Transmissionswärmeverluste". Für Muster A und Muster B gelten einige Bestandteile als verbindlich, andere Angaben, z.B. Schriftart und Schriftgröße, Seiten- und Zeilenumbruch sowie die grafische Gestaltung, haben lediglich empfehlenden Charakter. Wer darf Energieausweise ausstellen? Mit diesen Angaben scheint die Erstellung von Energieausweisen eine runde Sache zu sein. Sie wird unrund dadurch, dass bei der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift die autonomen Länderinteressen ins Spiel kommen. Insbesondere an der Frage, wer denn eigentlich berechtigt ist, Energieausweise überhaupt auszustellen, scheiden sich die Geister. Die einzelnen Bundesländer beantworten diese Frage nach Gutsherrenart, jeder nach eigenem Gusto. Die vollständig verworrene Situation ruft geradezu nach einer mindestens bundeseinheitlichen Regelung. Am besten wäre zweifellos eine europaweit einheitliche Regelung, damit Energiepässe in allen Ländern der Europäischen Union eine inhaltlich identische Aussage zum Ausdruck bringen. In diesem Zusammenhang wird angesichts der Vielzahl der Interessengruppen, die sich anheischig machen, Energiepässe herauszugeben, oft der Artikel 10 der europäischen Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie übersehen. Er fordert nämlich, dass Energieausweise für Gebäude ausschließlich von "unabhängigem" Fachpersonal ausgestellt werden dürfen. Bedauerlicherweise ist nicht angegebenen, von was oder von wem das Fachpersonal unabhängig sein soll. Es ist daher absehbar, dass die Entscheidung über diese Frage am Ende länderweise doch wieder unterschiedlich beantwortet wird, so dass die europäische Uniformität von Energieausweisen in ihrer Gesamtheit eine Chimäre bleiben wird. |