Presse-Information
10.09.2003
|
Geplante Reformen des Arbeits- und Sozialrechts reichen nicht
aus Der BHKS begrüße die Intention des Gesetzentwurfs, Beschäftigungshemmnisse abzubauen und Hindernisse für Neueinstellungen zu beseitigen. Zur Erreichung von mehr Beschäftigung, seien jedoch weiter gehende Reformen des Arbeits- und Sozialrechts, insbesondere des Kündigungsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrechts, erforderlich. Hierzu präsentierte der BHKS dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Reformvorschlägen. Im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sollte nach Auffassung des BHKS der Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihbetriebes ab dem ersten Tag der Überlassung abgeschafft werden. Die sogenannte "Hauptauftragnehmerhaftung" für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge der beauftragten Nachunternehmer gemäß Sozialgesetzbuch IV sollte ersatzlos gestrichen werden. Der Präsident des BHKS kündigte an: "Die detaillierten Vorschläge des BHKS zu weiter gehenden Reformen des Arbeits- und Sozialrechts werden in Kürze im Rahmen des vom BHKS erarbeiteten Masterplan Haus- und Gebäudetechnik: Vorschläge des BHKS für mehr Beschäftigung' den Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie den zuständigen Bundesministerien übermittelt." Pressemeldung zum Downloaden |