BHKS-Pressekopf

Presse-Information

11.11.2003

Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Verbesserung der Zahlungsmoral" sind grundsätzlich zu begrüßen
- BHKS nimmt Stellung zum Entwurf eines Forderungssicherungsgesetzes -

Der BHKS - Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme e. V. hat dem Bundesministerium der Justiz Anfang November eine ausführliche Stellungnahme des Verbandes zu den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Verbesserung der Zahlungsmoral" für ein Forderungssicherungsgesetz sowie andere gesetzliche Änderungen vorgelegt. Nach Auffassung des BHKS sind die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nachdrücklich zu begrüßen, wenngleich zu einigen wenigen Regelungen Korrekturen angemahnt werden.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe für ein Forderungssicherungsgesetz sehen im Wesentlichen zahlreiche Änderungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts sowie der Zivilprozessordnung vor mit dem Ziel, die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maßnahmen zu verbessern und die Unternehmen des Baugewerbes einschließlich des technischen Ausbaus besser vor Forderungsausfällen zu schützen.

In seiner Stellungnahme begrüßt der BHKS nachdrücklich die grundsätzliche Zielsetzung der von der Arbeitsgruppe vorgelegten Gesetzesänderungen. Insbesondere die Vorschläge für eine effektive Sicherung der Werklohnforderungen der Unternehmen seien geeignet, die miserable Zahlungsmoral in der Bauwirtschaft zu verbessern und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Insolvenzen im Baugewerbe zu leisten.

Positiv beurteilte der BHKS die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Änderung der gesetzlichen Werkvertragsvorschriften über Abschlagszahlungen und die Bauhandwerkersicherung nach § 648a, welche eine Verbesserung der Rechtsposition des Auftragnehmers vorsähen sowie die Absenkung der Höhe des Zurückbehaltungsrechts des Auftraggebers bei Mängeln. Besondere Zustimmung des BHKS fand die geplante Einführung des Rechtsinstituts der so genannten "Vorläufigen Zahlungsanordnung in Bausachen". Hierdurch werde dem Auftragnehmer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine im Vergleich zu den üblicherweise langwierigen Bauprozessen schnelle und effektive Möglichkeit eröffnet, Zahlungsansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Der BHKS mahnte gegenüber dem Bundesjustizministerium an, die Vorschläge der Arbeitsgruppe nunmehr auch tatsächlich umzusetzen.

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