BHKS-Pressekopf

Presse-Information

18.10.2002

Tagung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung deckt Probleme auf

"Die Energieeinsparverordnung ist durch die Verknüpfung von baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen als Instrument zum energieeffizienten Bauen durchaus geeignet und zu begrüßen. Die Anwendung der EnEV in der Praxis weist zurzeit allerdings noch erhebliche Probleme auf." Mit dieser Aussage fasste Herbert Rudolf, Hauptgeschäftsführer des BHKS - Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme e.V. den Grundtenor der Tagung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung zusammen, die sein Verband gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Ende September in Berlin veranstaltet hat. Schirmherr der Tagung war der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig.

Die Anwendung der am 1. Februar in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung (EnEV) setzt bei Herstellern, Planern und Bauherren ein breites Basiswissen voraus. Die Tagung "Umsetzung der Energieeinsparverordnung" hat in zahlreichen Referaten verschiedenste Aspekte und Auswirkungen der EnEV für die tägliche Praxis vermittelt. In dem von Jürgen Diehl, Vizepräsident des BHKS, moderierten "Anlagenteil" der Veranstaltung waren Themenschwerpunkte u.a. die Anforderungen an Wärmeschutz und Anlagentechnik, die energetische Planung auf der Grundlage der EnEV sowie energetische Verbesserungen im Gebäudebestand. "Bauliche und anlagentechnische Maßnahmen müssen im Zuge der Projektabwicklung frühzeitig koordiniert werden. Hierzu ist es notwendig, dass Planer, Architekten und Anlagenbauer enger als bisher zusammen arbeiten" sagte Diehl.

Die Umsetzung der EnEV in der Praxis bereitet auf verschiedensten Gebieten noch Schwierigkeiten. RA Michael Frerick, Geschäftsführer des BHKS, erläuterte die sich in diesem Zusammenhang ergebenden rechtlichen Probleme. So fehlen bisher auf Länderebene einheitliche Regelungen zur Anwendung der EnEV. Rechtsunsicherheit besteht zusätzlich für Planer und ausführende Unternehmen hinsichtlich der in der EnEV genannten Berechnungsnormen DIN V 4701-10 sowie DIN V 4108-6. Hier ergeben sich Probleme bzgl. der Haftung im Zuge der Auftragsdurchführung.

Die nach den Anforderungen der EnEV erforderlichen umfangreichen Berechnungen zur Ermittlung der Anlagenaufwandszahl bereiten den Unternehmen große Schwierigkeiten. Zwar sind bereits zahlreiche Softwareprogramme auf dem Markt, die dem Anwender eine Berechnung nach den Anforderungen der EnEV ermöglichen sollen. Die Qualität dieser Programme ist allerdings oftmals nur schwer zu beurteilen. Uwe Fröhlich, Technischer Referent im BHKS, präsentierte die Ergebnisse eines Tests verschiedenster solcher Softwareprogramme, die nunmehr hier zum Download bereit stehen. Dabei wurde festgestellt, dass ein Großteil der Programme relativ ungenau rechnet, d.h. es bestehen starke Abweichungen zwischen den verschiedenen Programmen. Abhilfe schaffen könnte hier die exakte Definition eines Urmeters in Form einer Zertifizierungsrichtlinie, die auf der Basis eines einheitlichen Berechnungsalgorithmus einen Maßstab festlegt. Der BHKS ist unter Federführung von Boris Kruppa, Leiter des technischen Referats im BHKS, in dieser Sache bereits seit einiger Zeit an der Entwicklung einer geeigneten Zertifizierungssoftware beteiligt.