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Presse-Information

11.12.2002

VOB-Faltblatt des BHKS in Neuauflage erschienen

Der BHKS - Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme e.V. hat eine Neuauflage seines VOB-Faltblattes herausgegeben. Grundlage ist hierbei die Neufassung der VOB Teil B (Ausgabe 2002).

Die Neufassung der VOB Teile A und B - Ausgabe 2002 - ist seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Bundesanzeiger Nr. 202a vom 29.10.2002 bekannt gemacht worden. Von den öffentlichen Auftraggebern ist diese allerdings erst mit dem Inkrafttreten der Änderung der so genannten "Vergabeverordnung" anzuwenden. Voraussichtlich wird dies ab 1. Januar 2003 der Fall sein.

Bei Verträgen mit privaten bzw. gewerblichen Auftraggebern kann die Neufassung der VOB Teil B bereits jetzt zur Vertragsgrundlage gemacht und auf dieser Grundlage Aufträge abgewickelt werden. Da die Ausgabe 2002 der VOB Teil B jedoch insbesondere eine Verdoppelung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche (früher: Gewährleistungsfristen) gem. § 13 Nr. 4 VOB/B von zwei auf vier Jahren bzw. einem auf zwei Jahren vorsieht, besteht auftragnehmerseitig grundsätzlich keine Veranlassung, die Ausgabe 2002 der VOB Teil B vor dem 1. Januar 2003 zu verwenden.

Die Neufassung der VOB/B (Ausgabe 2002), die vorraussichtlich ab 1. Januar 2003 bei Verträgen sowohl mit privaten und gewerblichen als auch mit öffentlichen Auftraggebern anzuwenden ist, hat der BHKS in Form eines übersichtliches Faltblatts herausgegeben. Es kann hier direkt online oder bei der

TGC - Technische Gebäudeausrüstung Consulting GmbH
Bonner Talweg 42, 53113 Bonn
Fax: 02 28/26 50 82


bezogen werden

Der Staffelpreis für dieses Faltblatt-Exemplar der VOB/B beträgt

10 Stück 4,00 Euro
25 Stück 8,00 Euro
100 Stück 25,50 Euro


inkl. MwSt., zuzüglich Versandkosten.

Seit vielen Jahren gibt der BHKS die jeweils gültige VOB nebst weiteren sowohl für die Vergabe als auch die Ausführung von Bauleistungen wichtigen Vorschriften als Sonderdruck heraus. Vor allem auf Grund der Überarbeitung der VOB Teil B im Rahmen der so genannten "VOB 2002" sowie der grundlegenden Änderungen und Neuregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Rahmen der Schuldrechtsreform ist ein Neudruck der Broschüre - Ausgabe 2002 - in nächster Zeit geplant.