Presse-Information
| 19.12.2002
BHKS fordert Korrekturen bei den "Hartz-Gesetzen" - Insbesondere beabsichtigte Gesetzesänderungen zur Leiharbeit sind zu revidieren - In einem Brief an den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, Ministerpräsident Sigmar Gabriel, haben der Hauptgeschäftsführer des BHKS - Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik/Technische Gebäudesysteme e.V., Dr. Rudolf, und Geschäftsführer RA Frerick nachdrücklich eine Korrektur der vorgesehenen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gefordert, soweit hiernach Leiharbeitnehmern die selben Arbeitsbedingungen wie den Stammarbeitskräften des Entleihbetriebes gewährt werden sollen. Des weiteren sei die geltende Regelung über die so genannte Scheinselbständigkeit ersatzlos zu streichen.Der BHKS unterstütze die Intention des Gesetzgebers, durch eine Ausweitung der Zeitarbeit neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose zu erschließen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Diesem Ziel werde allerdings durch die vorgesehene Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern mit den Stammarbeitnehmern des Entleihbetriebes in Bezug auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen entgegengewirkt. Zu den dem Leiharbeitnehmer zu gewährenden Arbeitsbedingungen des Entleihbetriebes gehörten nicht nur das laufende Entgelt, sondern auch Zuschläge, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Sozialleistungen sowie andere Lohnbestandteile, die Dauer der Arbeitszeit und des Urlaubs sowie die Nutzung sozialer Einrichtungen. Dieses "Equal Treatment" von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern des Entleihbetriebes führe zu einer Verteuerung und Bürokratisierung der Leiharbeit. So sei zu erwarten, dass jedenfalls im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung die Nachfrage nach Leiharbeitskräften erheblich zurückgehen werde und Schwankungen in der Auslastung der Betriebe beispielsweise durch den verstärkten Einsatz von Subunternehmen oder Überstunden aufgefangen würden. Hierbei sei zusätzlich zu berücksichtigen, dass es sich bei Leiharbeitskräften in der Regel um geringer als Stammarbeitskräfte qualifizierte Arbeitskräfte handele. Diese würden durch die Umsetzung des "Equal Treatment" vielfach der Chance beraubt, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im Entleihbetrieb unter Beweis zu stellen und vom Entleihunternehmen ggf. als Stammarbeitnehmer übernommen zu werden. Der BHKS appellierte an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses, von der vorgesehenen Einführung des "Equal Treatment" von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitskräften des Entleihbetriebes Abstand zu nehmen und wenigstens das geltende Recht nicht zu verschärfen. Die durch die Zeitarbeit erhofften Beschäftigungseffekte ließen sich allerdings nur erreichen, wenn den Leiharbeitnehmern nicht die Arbeitsbedingungen des Entleihbetriebes gewährt werden müssten. Die vorgesehenen Maßnahmen des Gesetzgebers zur Förderung der Selbstständigkeit im Rahmen der sogenannten "Ich-AG" wurden vom BHKS grundsätzlich begrüßt. Sie seien als guter Ansatz zur Erschließung weiterer Beschäftigungspotentiale zu sehen. Allerdings würden die Neuregelungen durch das geltende Recht über die "Scheinselbstständigkeit" erheblich eingeschränkt. Diese geltende Regelung stelle ein bürokratisches Hemmnis allererster Ordnung bei der Gründung einer selbstständigen Existenz dar. Es konterkariere die angedachten Bemühungen im Hinblick auf die Förderung selbstständiger Existenzgründungen durch "Ich-AGs" und sei daher ersatzlos zu streichen. |