Bauvertragsrecht
Das Bauvertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer. Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Bauvertrag ein Werkvertrag, der grundsätzlich die Herstellung eines körperlichen Arbeitsergebnisses zum Gegenstand hat. Dabei kann es sich um die Herstellung eines Rohbaus, eines fertigen Neubaus, einzelner Teile davon oder um die Erbringung von Einzelleistungen, wie etwa Installationsarbeiten, um Anbauten oder um Renovierungsarbeiten handeln.
Da die vertraglichen Pflichten, die Gefahrtragung und die jeweiligen Verantwortlichkeiten der verschiedenen Beteiligten konkretisiert und gegeneinander abgegrenzt werden müssen, wird meist als Ergänzung bzw. Modifizierung vom gesetzlichen Werkvertragsrecht des BGB die Geltung besonderer Vertragsbedingungen, insbesondere der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B), vereinbart. Die insofern bestehenden Interessen seiner Mitgliedsunternehmen vertritt der BTGA in der Arbeitsgruppe zur Evaluierung und Weiterentwicklung der VOB/B im Bundesministerium Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.