MapaG
Marktpartnerschaft Gebäudetechnik
Bonner Talweg 42, 53113 Bonn, Tel. 0228/225470; Fax
0228/9491717
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Marktpartnerschaft Gebäudetechnik: Der Nutzen für die Mitglieder: Zusatzkonditionen ergänzen bestehende Vereinbarungen "on top" Die Mitgliedsunternehmen kommen in den Genuss von Vergünstigungen (Rückvergütungen bzw. Boni sowie Delkredere-Übernahme), ohne dass die bestehenden Vereinbarungen mit ihren jeweiligen Lieferanten in irgendeiner Weise tangiert werden. Sowohl die zwischen Lieferant und Mitgliedsunternehmen vereinbarten Nachlässe als auch weitere Abreden bezüglich Skontierung, Zahlungszielen u.ä. bleiben durch den Abschluss von Vereinbarungen mit Lieferanten der Mitgliedsunternehmen vollständig unangetastet. Die mit den so genannten "Vertragslieferanten" zu vereinbarenden Zusatzkonditionen ergänzen die bestehenden bilateralen Vereinbarungen lediglich "on top" zu Gunsten der Mitgliedsunternehmen. MapaG festigt partnerschaftliches Verhältnis zu Lieferanten Die Durchführung des Vorhabens wurde einer neu gegründeten Gesellschaft übertragen. Um zum Ausdruck zu bringen, dass die Mitgliedsunternehmen mit ihren jeweiligen Lieferanten das schon bestehende partnerschaftliche Verhältnis festigen und vertiefen möchten, wurde dieser Gesellschaft der Name MapaG - Marktpartnerschaft Gebäudetechnik gegeben. Vorteil für Lieferanten: Zentralregulierung der Forderungen durch Factoring-Bank Um den Lieferanten einen besonderen Anreiz zur Teilnahme zu bieten, sieht das MapaG-System die Einbindung einer Factoring-Bank vor, d.h. einer Bank, die nach Prüfung der Bonität die aus der Lieferung von Material an das Mitgliedsunternehmen resultierende Forderung begleicht und anschließend in einem standardisierten Verfahren den Rechnungsbetrag bei dem Mitgliedsunternehmen geltend macht. Aufkauf und Begleichung der Forderungen erfolgen im Rahmen einer "Zentralregulierung" durch die Factoring-Bank. Für die Zentralregulierung wurde nach einer Ausschreibung die auf diese Vorgänge spezialisierte VR Diskontbank GmbH, Eschborn, ausgewählt. Die Beziehungen zwischen den beteiligten Partnern - Mitgliedsunternehmen, Lieferant, Bank und MapaG - sind hier anschaulich dargestellt. Wer kann vom MapaG-System profitieren? Für die Teilnahme am MapaG-System sind ausschließlich die Mitgliedsunternehmen der Landesverbände des BHKS sowie die Direktmitglieder des BHKS zugelassen. Der Beitritt wird durch Einsendung der Blätter 1 bis 3 in die Wege geleitet. Nach erfolgreicher Prüfung der Beitrittsvoraussetzungen (Zugehörigkeit zur BHKS-Organisation, Bonität) hat das Mitgliedsunternehmen Anspruch auf den Einschluss in die Zentralregulierung, die Teilnahme an dem beschriebenen System von Rückvergütungen bzw. Boni und gegebenenfalls weitere Angebote der MapaG. Möglichkeit zur Beteiligung als stiller Gesellschafter Das Mitgliedsunternehmen kann sich mit einer Einlage von 500 Euro als stiller Gesellschafter an der MapaG GmbH beteiligen. Es ist in diesem Falle gemäß Gesellschaftsvertrag zusätzlich am Gewinn der MapaG GmbH, nicht jedoch an deren Verlust beteiligt. |