BHKS-Pressekopf
5/96          24.04.1996

BHKS fordert vorbeugenden Brandschutz für alle Flughäfen

Zu dem Brandunglück auf dem Düsseldorfer Flughafen sagte ein Sprecher des BHKS-Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik e.V., gestern vor der Presse in Bonn:

„Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich über den genauen Ablauf der Geschehnisse im Flughafengebäude nur spekulieren. Es sieht jedoch so aus, daß durch einen Schweißvorgang ausgelöst nacheinander die Glieder einer komplexen Kette von Schwachstellen im Gesamtsystem des Flughafenbaus bloßgelegt wurden. Ohne vor Abschluß der Untersuchungen beurteilen zu können, in welchem Ausmaß die einzelnen Schadensquellen an den Geschehnissen von Düsseldorf beteiligt waren, weise ich auf folgende Aspekte hin:

1. Anlagentechniken aus der Zeit der Beatles-Generation müssen, auch ohne daß besondere Schäden auftreten, daraufhin überprüft werden, ob der aktuelle Stand der Technik nicht Nachrüstungen erfordert. Dies gilt besonders für Anlagen, von der im Schadensfall eine Gefahr für Leib und Leben ihrer Benutzer ausgehen kann. Der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zählt in diesem Zusammenhang zu den unverzichtbaren Elementen eines vorbeugenden Brandschutzes.

2. Brandschutzklappen in Lüftungskanälen müssen neben thermischen Auslösern auch über Rauchmelder automatisch geschlossen werden können. Abluftanlagen sind möglichst als Entrauchungsanlagen zu installieren, die von der Feuerwehr zur Entrauchung eingeschaltet werden können. Gegebenenfalls müssen separate Entrauchungsanlagen installiert werden. So ausgelegt sind Lüftungsanlagen, zusätzlich zu ihren sonstigen nützlichen Eigenschaften, auch wirksame Instrumente bei der Bekämpfung von Brandschadenfolgen.

3. Mit brennbaren chlorhaltigen Baustoffen bei der Installation neuer gebäudetechnischer Anlagen sollte so zurückhaltend wie möglich umgegangen werden. Elektroleitungen in bestehenden gebäudetechnischen Anlagen können und sollten mit Sprinkleranlagen nachgerüstet werden. Andernfalls kann im Schadensfall - wie in Düsseldorf geschehen - kaum verhindert werden, daß das freiwerdende Chlor sich mit dem Wasserstoff der Atemluft zu einem höchst gefährlichen Salzsäurenebel vermengt.

4. Eine vorbeugende Wartung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlage ist eine Art Versicherung gegen Schadensfälle unübersehbaren Ausmaßes. So verlangt z.B. die Arbeitsstätten-Richtlinie, daß raumlufttechnische Anlagen in regelmäßigen Abständen gewartet werden müssen. Eine Umfrage im Kreis unserer Mitgliedsunternehmen hat ergeben, daß von dieser Vorschrift in Bauherren-Kreisen nur sehr zurückhaltender Gebrauch gemacht wird.

5. Es ist ein Unding, daß öffentliche Auftraggeber immer wieder den erfolgreichen Versuch unternehmen, durch Bildung privater Gesellschaften die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Bauleistungen zu umgehen. Dies geschieht im allgemeinen in dem Irrglauben, die einzukaufenden Leistungen der Gebäudetechnik würden dadurch billiger. Die Erfahrung lehrt, daß Billiglösungen häufig genug besonders teuere Lösungen sind. Daher: es muß in Deutschland Schluß sein mit dem Trick, durch pure formale Änderung der Rechtsform die Anwendung der VOB auszuhebeln. Privatrechtliche Gesellschaften, deren Kapital ganz oder überwiegend in der Hand der öffentlichen Hände liegt, müssen sich künftig an den Vorschriften für öffentlich-rechtliche Auftraggeber messen lassen.

Den Opfern von Düsseldorf helfen diese Überlegungen bedauerlicherweise nicht mehr. Wir fordern jedoch die Verwaltungen aller deutschen Flughäfen, aber auch aller öffentlichen Einrichtungen mit vergleichbarer Technologie, auf, unverzüglich die bestehenden Sicherheitssysteme in diesem Sinne zu überprüfen."