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Überwachungsgemeinschaft Heizung Klima Sanitär - Technische Gebäudeausrüstung e.V.
ÜHKS-TGA e.V.





Die ÜHKS-TGA e.V. ist eine für alle Bundesländer baurechtlich anerkannte Überwachungsgemeinschaft nach § 19 l Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und verleiht nach entsprechender Überprüfung die gesetzlich vorgeschriebene Fachbetriebseigenschaft für Arbeiten zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Das WHG verlangt von Betrieben, die Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, den Einsatz von qualifizierten Fachleuten. Bei größeren Anlagen, z.B. Heizöltankanlagen über 1.000 bzw. 10.000 Liter (je nach Bundesland), verlangt das WHG von den ausführenden Unternehmen die zertifizierte „Fachbetriebsqualifikation".

Das WHG verpflichtet die Betreiber bzw. Auftraggeber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, nur Fachbetriebe mit den Arbeiten zu beauftragen.

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen können Bußgelder bis zur Höhe von 100.000,- DM verhängt werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß im Schadensfall die Versicherung des Betriebs die Regulierung des Schadens ablehnt.

Die Maßnahmen des WHG sollen sicherstellen, daß Arbeiten zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von qualifizierten Fachleuten nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der richtigen Geräteausstattung durchgeführt werden. Ziel soll es sein, durch richtige Montage, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung der Anlagen eine Verunreinigung der Gewässer einschl. des Grundwassers zu verhindern.

Fachbetrieb nach § 19 l WHG kann man werden, indem man Mitglied einer baurechtlich anerkannten Überwachungsgemeinschaft wird oder einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abschließt.

Zugelassene Anlagenarten der ÜHKS-TGA e.V.
Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Lagern nichtbrennbarer wassergefährdender Stoffe (Wärmeerzeugungs- und verteilanlagen, Kälteerzeugungs- und verteilanlagen, Wasserbehandlungsanlagen, Rohrleitungs- und Überwachungseinrichtungen, Lagerbehälter)
Anlagen zum Lagern brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III (Lagerbehälter, Rohrleitungs- und Überwachungseinrichtungen, Wärmeerzeugungsanlagen)
Anlagen zum Lagern brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II, B (Lagerbehälter, Rohrleitungs- und Überwachungseinrichtungen)

Kosten:
Aufnahmegebühr: DM 380,- + MwSt.
Mitgliedsbeitrag (jährlich): DM 350,- + MwSt.
Erstprüfung pauschal: DM 675,- + MwSt.
Regelprüfung pauschal: DM 625,- + MwSt.


Informationen:
ÜHKS-TGA e.V., Bonner Talweg 42, 53113 Bonn;
Tel.: 0228/214626
Fax: 0228/265082;

Geschäftsführer: Herr Heino Müller;
Sekretariat: Frau Vondeberg